Im Bahá'i Gesetz steht, man soll sich das Haupt nicht kahl rasieren. Was hat das für einen materiellen Nutzen ? Keinen ! Es ist kulturell. Aber Gott will, dass wir das so für richtig halten, auf dass wir uns im Herzen einen können
Betrachten wir den Zoroastrischen Hintergrund den Bahai auch teilweise repräsentiert. In der Zoroastrischen Kultur gilt der Kahl rasierte Kopf als ein Ausdruck der Schwäche...
Dies wird hier höchstwahrscheinlich wieder eingeführt...
Damit hättest du Recht mit dem "Kulturellen" Rahiym.
Gruss
Nasruddin
Bahá'u'lláh war aber kein Zarathustrier und hatte eher mit bestehenden Geboten gebrochen. Gerade wenn man den Vers liest merkt man das es, meiner Meinung nach, um einen monastischen Hintergrund geht.
Was ist dann mit den Menschen, die sich (Kopf) kahlscheren, weil sie dadurch hygienische Vorteile in der beruflichen Ausübung haben, bspw. Köche! Hier ist es eindeutig weder kulturell noch sonst etwas in der Richtung bedingt!
Gruß
Das muss derjenige selbst wissen. Soweit ich weiß gibt es dazu keinerlei genauere Kommentare. Da ich in der Lage nicht bin und immer eher längere Haare (in einem gewissen Ramen) habe, habe ich mir darüber auch noch nie Gedanken gemacht. Mir war es auch zu doof alle Bahá'í zu fragen die keine Haare auf dem Kopf haben. Da bei Männern dieses Problem ja oft auch anderweitig auftritt. Ich kann den Text hier ja mal Posten.
Rasiert euch nicht das Haupt. Gott hat es mit Haar geziert, und hierin liegen Zeichen vom Herrn der Schöpfung für jene, die über die Forderungen der Natur nachdenken. Er ist wahrlich der Gott der Kraft und der Weisheit. Das Haar darf jedoch nicht über das Ohrläppchen reichen. So ist es geboten von Ihm, dem Herrn aller Welten.(Kitáb-i-Aqdas 44)
Und aus den Erklärungen die hinter dem Aqdas abgedruckt sind:
68. "Rasiert euch nicht das Haupt." (#44)
In manchen religiösen Überlieferungen ist es erwünscht, daß die Gläubigen sich das Haupt kahlschneiden. Bahá'u'llah verbietet dies und stellt klar, daß die Bestimmung Seiner "Súriy-i-Hajj", wonach die Pilger zum heiligen Haus in Shíráz sich kahlscheren sollten, durch diesen Vers des Kitáb-i-Aqdas aufgehoben ist (Fragen und Antworten 10).
69. "Das Haar darf ... nicht über das Ohrläppchen reichen." (#44)
Shoghi Effendi stellt klar, daß - im Unterschied zum Verbot der Kahlschur des Kopfes - dieses Gesetz, welches den Haarwuchs über das Ohrläppchen hinaus verbietet, nur für den Mann gilt. Die Anwendung dieses Gesetzes wird eine Klarstellung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit erfordern.
Was für ein Sinn soll dahinter stecken? *grübel grübel grübel*