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1. Methodische Voraussetzungen: Die Glaubenskongregation bemängelt, daß Pater Sobrino eine sogenannte „Kirche der Armen“ als ekklesiologisches Fundament lehrt. Er ignoriere oder bagatellisiere die apostolische Tradition und die Konzilien der ersten Jahrhunderte.
2. Die Gottheit Christi: Der Jesuit glaubt, daß die Gottheit Christi erst in einer späteren Phase der dogmatischen Entwicklung erfunden wurde. Im Neuen Testament kann er sie nicht finden. Dort sei die Gottheit Christi lediglich wie ein Same angedeutet.
3. Die Inkarnation des Gottessohnes: Pater Sobrino vertritt die christologische Häresie des Assumptionismus. Diese glaubt, daß der sogenannte historische Jesus eine vom Logos unabhängige rein menschliche Figur sei, die von der Gottheit des Logos gleichsam aufgesogen wurde. Für die Glaubenskongregation ist in den Schriften von Pater Sobrino zuwenig klar, daß der Gottessohn mit Jesus identisch ist und umgekehrt.
4. Die Beziehung zwischen Christus und dem Reich Gottes: Der beschuldigte Jesuit macht Christus abhängig vom Reich Gottes. Gleichzeitig unterscheidet er zu stark zwischen Jesus und dem Reich Gottes. Er findet es sogar „gefährlich“, Christus mit dem Reich Gottes gleichzusetzen.
5. Das Selbstbewußtsein Christi: Pater Sobrino leugnet das Wissen Jesu um seine Gottessohnschaft. Damit erklärt er Jesus Christus zu einem „Gläubigen wie wir“. Damit reduziert er auch die Offenbarungsgewalt Christi auf jene eines Propheten oder Mystikers.
6. Die Erlösungseffizienz des Kreuzestodes: Die Texte von Pater Sobrino geben den Eindruck, als ob Jesus seinem Sterben keine Heilswirkung zugeschrieben hätte. Der Jesuit reduziert den Kreuzestod auf ein moralisches Vorbild einer Treue bis zuletzt. |
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