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| Die Ablehnung des Scheidungsantrags einer deutschen, muslimischen Frau mit Hinweis auf den Koran weist HUDA entschieden zurück. Der Beschluss des Frankfurter Amtsgerichtes würde dazu führen, dass die in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau für eine muslimische Frau in Deutschland nicht gilt! |
Vollkommen richtig!
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| Deutsche Gerichte sollten sich bei Ihrer Urteilsfindung immer auf Verfassung und Grundgesetz stützen und die Auslegung kritischer Koranverse Fachleuten überlassen. |
Richtig! In Deutschland darf nur nach dem GG geurteilt werden. Jeder der dies nicht macht, sollte seine Berufwahl überdenken.
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Und Michaela Sulaika Kaiser ergänzte: „Die im 7. Jahrhundert offenbarten Verse müssen in ihrem jeweiligen Kontext betrachtet werden. Zur Auslegung der Verse sind historische, linguistische und koraninterne Analysen zu machen. Für den zitierten Koranvers 4:34 führt diese Analyse dazu, dass das arabische Wort „daraba“ im Fall einer ehelichen Krisensituation nicht mit „Schlagen“ übersetzt werden darf. Denn das Schlagen der Frau widerspricht eindeutig dem Anlass dieser Offenbarung wie auch dem Verhalten des Propheten Muhammad. |
Zur Zuverlässigkeit der Ahadith, haben wir ja hier schon genug gelesen.
Interessant finde ich jedoch, dass in jeder von Muslimen anerkannten Koranübersetzung ins Deutsche "daraba" mit "Schlagen" übersetzt wird.
Soweit ich weiß dürfen Ahadith auch nicht über Koranverse gestellt werden.
In der Scharia ist die Strafe des Schlagens auch vorgesehen.
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| Selbst traditionelle Auslegungen des Verses 4:34 kommen zu dem Ergebnis, dass es sich beim Schlagen der Frau allenfalls um einen „leichten Klaps“ handeln dürfe. |
Wie die traditionellen Ausleger zu diesem Schluss kamen, würde mich interessieren.
Da der Koran auch in anderen Grundsätzen dem GG widerspricht frage ich mich, wie diese "Richterin" auf die Idee kam diese Urteil zu fällen.
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