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Bundesgerichtshof












Forenbetreiber bleibt mitverantwortlich
Bundesgerichtshof urteilt

Betreiber von Internet-Foren müssen ehrverletzende Äußerungen von Nutzern entfernen, auch wenn die Betreiber selbst für die Einträge nicht direkt verantwortlich sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass dies auch dann gilt, wenn der Angegriffene den entsprechenden Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen könnte. Der Forenbetreiber darf den Geschädigten aber nicht bloß darauf verweisen, sich an den Verfasser der Äußerungen halten.

Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden."

Mehr:

http://www.tagesschau.de/aktuell/me....._THE_NAV_REF1_BAB,00.html
Forum -> Spiegel- und Reflexionsforum III