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Ui, hier wird ja mal wieder ordentlich hetze gegen den Islam betrieben. Ich frage mich, was das Ziel dieses Threads sein soll. Als erstes: Khomeini -dieser verwirrte unmensch, ist weder ein Prophet noch hat er irgendwas im Islam zu melden. Das viele Menschen ihn als einen "großen Mann" ansehen, ändert auch nichts an dieser Tatsache.
Was den Propheten Mohammed (s.a.w) angeht: Bevor man irgendeine Aussage des Propheten aus dem Zusammenhang reißt und gleich mal als Pädophil darstellt, empfehle ich jedem zunächst mal in die eigene Bibel zu sehen.
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DeMause fasst zusammen: "In der Antike lebte das Kind in den ersten Jahren in einer Atmosphäre sexuellen Missbrauchs. In Griechenland oder Rom aufzuwachsen, bedeutete oft, von älteren Männern sexuell missbraucht zu werden. Form und Häufigkeit des Missbrauchs waren je nach Ort und Zeit verschieden. (...) In jeder Stadt gab es Knabenbordelle, und in Athen konnte man sich sogar per Vertrag einen Jungen mieten. Wo homosexueller Verkehr mit freien Knaben gesetzlich verboten war, hielten sich die Männer Sklavenjungen, so dass auch frei geborene Kinder ihre Väter mit Knaben schlafen sahen. Manchmal wurden Kinder in ein Konkubinat verkauft.". (deMause, 1992, S. 71ff)
Die Bibel und der Talmud (Hinweis: = Hebräische Schriftensammlung um 500 n. Chr. von jüdischen Rabbis nach der etwa 1000-jährigen mündlichen Tradition des Judentums zusammengestellt) begünstigen sexuelle Beziehungen zwischen Männern und sehr kleinen Mädchen, sowohl in der Ehe als auch in außerehelichen Beziehungen und in der Sklaverei. Ein weibliches Kind konnte - laut Talmud Experte Maimonides - im Alter von 3 Jahren und einem Tag verlobt werden, wenn der Vater die Zustimmung gab. Es war schließlich Eigentum des Vaters. Geschlechtsverkehr mit einem noch jüngeren Mädchen sei kein Verbrechen und werde deshalb auch nicht geahndet. (vgl. Trube-Becker, 1997b, S. 39) "Wenn ein Vater einer Heirat seiner Tochter nicht zustimmt, will er sein Kind vielleicht vor dem Sklavendasein einer Ehefrau bewahren; er könnte sie aber auch als gute Arbeitskraft nicht missen oder sie gegen einen geringen Preis als Konkubine oder Sklavin weiterverkaufen wollen. Da ein Vater nicht gezwungen werden kann, seine Tochter zur Ehe wegzugeben, kann er Geld und Tochter behalten und sie immer wieder ausleihen. Die Tochter war nur dann eine Dirne, wenn sie sich ohne die Erlaubnis des Vaters prostituierte." (ebd., S. 40)
Die Bibel regelte ebenfalls die "Eigentumsverhältnisse". Nahm ein Mann ohne die Erlaubnis des Vaters einem Mädchen die Unschuld, so verletzte er das Eigentum eines anderen Mannes. Nach dem Wunsch des Mädchens wurde nicht gefragt, denn es war ja Besitz seines Vaters. Der Vergewaltiger musste dem Vater für den Diebstahl eine Entschädigung zahlen. (vgl. Trube-Becker, 1997a, S. 29) Wenn jemand eine noch nicht verlobte Jungfrau - jünger als 12 Jahre - trifft, sie packt, ihr beiwohnt und dabei ertappt wird, so hat der Mann, der ihr beigewohnt hat, dem Vater des Mädchens 50 Silberschenkel zu zahlen... (Deut. 22, 28/29)
Gerda Lerner zeigt nachfolgend an Hand des assyrischen Rechts die Vorgehensweise nach einer Vergewaltigung auf: Das assyrische Recht (MAL §§ 55) behandelt detailliert die Vergewaltigung einer Jungfrau: Wenn ein verheirateter Mann eine Jungfrau vergewaltigt, die im Hause ihres Vaters wohnt, "so darf der Vater der jungen Frau die Gattin des Beischläfers nehmen und sie der Notzucht preisgeben; er braucht sie ihrem Gatten nicht zurückgeben, er darf sie behalten." (vgl. Lerner, 1995, S. 153) Wenn der Vergewaltiger unverheiratet war, so musste er an den Vater den Preis einer Jungfrau bezahlen, das Mädchen heiraten und wissen, dass er sich niemals von ihr scheiden lassen konnte. Stimmte der Vater des Mädchens dieser Regelung nicht zu, so musste er die Geldbusse annehmen und seine Tochter einem Mann seiner Wahl geben. Wieder geht es nur um die Verletzung der (Eigentums-)Rechte des Vaters oder Ehemannes. Für die betroffene Frau / das Mädchen hatten diese Rechte die grausame Folge, dass sie mit der unauflöslichen Ehe mit dem Vergewaltiger rechnen musste, zusätzlich wurde die vollkommen unschuldige Ehefrau des Vergewaltigers zur Prostituierten gemacht. Die Wortwahl des Gesetztes gibt einen Eindruck von der absoluten Verfügungsgewalt der Väter über ihre Töchter. Das wird auch bekräftigt von MAL §§ 56, der besagt, dass die Frau des Vergewaltigers verschont bleiben soll, wenn der Mann schwört, von dem vergewaltigten Mädchen verführt worden zu sein; dann soll er eine Geldstrafe an den Vater des Mädchens zahlen (für das Rauben der Jungfernschaft und die dadurch erfolgte "Wertminderung") und "der Vater kann seine Tochter, wie er will, behandeln." Es ist unwahrscheinlich, so Lerner, dass mit dieser Ausflucht irgendein Vergewaltiger jemals verurteilt werden konnte, es sei denn, er selbst wollte dieses Gelegenheit nutzen, um sich seiner Ehefrau zu entledigen. (vgl. ebd., S. 153+154)
"In der jüdischen, später auch in der christlichen Religion ist die sexuelle Ausbeutung der Frau und der Kinder an der Tagesordnung. Frauen und Kinder gelten als Eigentum des Mannes, in einem Atemzug mit dem Aufzählen von Vieh und Haus genannt. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Weib, Knecht, Magd, Vieh und alles, was sein ist. Eine verlobte Jungfrau, die bei einer Vergewaltigung nicht schrie, was mit deren Einverständnis gleichgesetzt wurde, wie auch in der heutigen Zeit, war zu steinigen. War das Kind jünger als 12 Jahre, wurde die Bestrafung - die Steinigung - bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres aufgeschoben, ohne Rücksicht darauf, ob das Mädchen irgendeine Chance gehabt hätte, sich gegen den Vergewaltiger, einem erwachsenen Mann, zu wehren, dem natürlich nichts geschah." (Trube-Becker, 1997a, S. 29)
„Rechte von Töchtern gegenüber ihren Vätern sichern die Gesetze im Alten Testament nicht. Statt dessen erscheint dort, wo der Vater im Blick auf die Tochter Erwähnung findet, die Verfügungsgewalt des Vaters über die Tochter vorausgesetzt und festgeschrieben. Die im Gesetz aufgenommenen Problemfälle behandeln immer wieder auch die Sexualität der Tochter mit. Sie bedarf der Kontrolle und fordert Regelungen heraus, damit die herrschende Ordnung nicht durcheinandergerät. Der Körper des Mädchens/der Frau wird – wie die Frau selbst – dabei ausnahmslos als Objekt betrachtet. Der Gedanke, dass auch sie einen eigenen Willen, eigene Gefühle und Interessen haben könnte, liegt den Texten fern. Die Perspektive des Mädchens/der Frau findet hier keine Berücksichtigung. Indem in den Gesetzten Töchter wie Objekte behandelt werden, schreiben diese Texte eine verobjektivierende Sichtweise fest, die die Person und den Körper der Tochter als Gegenstand der Verfügungsgewalt von Männern lässt.“ (Seifert, 1999, S. 91)
Zitat aus dem alten Testament: Ihr Frauen, ordnet euch euren Männern unter wie dem Herrn, denn der Mann ist das Haupt der Frau. (Eph 5,22f.)
"Im Christentum war der sexuelle Missbrauch von Kindern weit verbreitet. Edelleute, Kreuzritter, christliche Ritter und Kirchenfürsten schändeten Frauen und Kinder bedenkenlos. Kleine christliche Mädchen wurden für Geld und Macht skrupellos als Ehefrauen eingetauscht. Das kanonische Recht verbot angeblich die Kinderehe. Die Kirche wandte sich auch gegen die Ehen zwischen alten Männern und kleinen Mädchen. Niemand richtete sich danach. (...) Ehehindernisse, vor allem allzu große Jugend, wurden unbekümmert ignoriert. Die v a g i n a l e Penetration hob alle Hindernisse auf. Nach Ansicht der Kirchenväter wird ein Kind durch v a g i n a l e Penetration 'reif für die Ehe'. Das kirchliche Verzeichnis der Ehehindernisse macht deutlich, dass männliche Erwachsene mit ihren Verlobten, die sieben Jahre und jünger waren, kopulierten. Sieben galt als Übergangsalter von der Kindheit zum Erwachsensein. Da jedoch für Mädchen nur Heirat in Betracht kam, war sieben das gesetzliche Mindestalter für die Verlobung." (Trube-Becker, 1997b, S. 42-43) |
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