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1.
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| Zu den grundlegenden Lehren der Tora zählt die Verpflichtung zur Sittlichkeit in Verhalten und Kleidung. Es gibt hier einen wesentlichen Unterschied zwischen Männern und Frauen: für Männer ist es angebracht, sich sittlich zu kleiden, aber sie sind dazu nicht verpflichtet; Frauen sind dazu jedoch verpflichtet. Der Mann, dessen Frau sich nicht sittlich kleidet, muss sich von ihr scheiden lassen, und die Frau hat keinen Anspruch auf die Kesuba. Der Grund ist, daß eine unsittlich gekleidete Frau die Grundlagen der Ehe gefährdet oder zerstört. Zwar sollte auch eine nicht verheiratete Frau auf Tznius wert legen; sie würde sonst das Verbot "Du sollst keinen Stolperstein vor deinen Nächsten legen" übertreten, da sie bei Männern schlechte Gedanken hervorruft. Aber bei verheirateten Frauen ist unsittliche Kleidung ein Angriff auf die Familienloyalität; sie reizt andere Männer sie anzusehen und legt Anstöße zur Promiskuität. |
Dann sind also immer die Frauen schuld ?
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