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Der Islam verlangt von seinen Gläubigen die vollständige Unterwerfung unter Allahs im Koran niedergelegtes Wort. Wie der Wunsch nach exakter Befolgung der Vorschriften den korantreuen Moslem in den Status eines von Angstzuständen geplagten psychisch Kranken versetzt, zeigt der Antrag eines Mädchens auf Befreiung von der Teilnahme an einer Klassenfahrt erkennen. Der islamische Glaube versetzte das Mädchen durch Zwänge und Ängste in einen Zustand, der Krankheitswert habe, stellt das OVerwG NRW in dem Beschluss 19 B 99/02 vom 17.1.2002 fest.
Zitat:
Die Antragstellerin, eine muslimische Schülerin der 10. Klasse, begehrte, den Schulleiter durch einst*wei*li*ge Anordnung zu verpflichten, sie von der Teilnahme an einer Klassenfahrt zu be*frei*en, weil, wie sie unter Vorlage eines Gutachtens eines islamischen Zentrums vortrug, ihr Glau*be ihr verbiete, ohne Begleitung eines "Mahram", eines nahen männlichen Verwandten, an ei*ner Klassenfahrt mit Übernachtung außerhalb des Elternhauses teilzunehmen. (...) Sie hat ein sehr eindrückliches Bild der Beschränkungen und Zwänge, denen sie insbe*son*de*re als Mädchen mit ihren religiösen Vorstellungen unterworfen ist, und der Ängste, die sich für sie daraus mit Blick auf zu erwartende Situationen bei einer Klassenfahrt ergeben, ge*zeich*net. In ihrer eidesstattlichen Versicherung vom 11.1.2002 führt sie aus: Sie sei gläubige Mus*li*min und versuche weitgehend, ihr Leben nach ihrer Religion auszurichten. Klassenfahrten be*schränk*ten sie wesentlich darin, ihr Leben so zu gestalten, wie es ihr Glaube von ihr ver*lan*ge. Die Antragstellerin verweist auf - ihre ständige Furcht, auf Klassenfahrten könne in ihrem Essen Schweinefleisch sein, das sie aus religiösen Gründen nicht esse, - ihre Furcht, die fünf notwendigen täglichen Waschungen und Gebete nicht vornehmen zu kön*nen, - ihre psychische Belastung bei Nichteinhaltung der Regeln, - ihre Furcht, ihre Mitschülerinnen könnten sie seltsam finden, wenn sie so dusche, wie es ihr Glau*be ihr allein ermögliche, - ihre Furcht, sich sogar vor ihren Mitschülerinnen unbekleidet zeigen zu müssen, - ihre Furcht, ihr Kopftuch zu verlieren, - ihre ständige Hektik in Sorge darum, nie ohne Kopftuch zu sein.
Islam macht frei, Islam ist schön - das Mädchen ist durch seinen Glauben offenbar einer derartigen Gehirnwäsche unterzogen worden, dass ihr Leben nur noch aus Ängsten besteht, etwas falsch machen zu können. (Nebenbei: Wie duscht denn eine gläubige moslemische Frau, dass die anderen sich darüber wundern könnten? Mit Schleier und Tschador?)
Das Gericht befindet in seinem Beschluss:
Zitat:
Auch wenn die Antragstellerin ausdrücklich betont, sie fühle sich "durch die Religion gar nicht un*ter*drückt", so sind doch ihre Ängste, die sie artikuliert, religiös bedingt. Sie hat insgesamt Angst, in die angeführten Situationen zu kommen und ohne einen "Mahram" - wie Vater, Groß*va*ter, Bruder oder Onkel - über Nacht zu verreisen, also auch an der Klassenfahrt teilnehmen zu müssen. Nach der eidesstattlichen Versicherung ist überwiegend wahrscheinlich, dass die An*trag*stel*le*rin von den gesehenen Zwängen und den Ängsten so geprägt ist, dass sie ohne ei*ne nach ihren maßgeblichen religiösen Vorstellungen geeignete Begleitperson nicht an der Klas*sen*fahrt teilnehmen kann. Diese durch Zwänge und Ängste gekennzeichnete Situation bei der Klassenfahrt ist der bereits Krankheitswert besitzenden Situation einer partiell psychisch Be*hin*der*ten vergleichbar, die behinderungsbedingt nur mit einer Begleitperson reisen kann. Es spricht Überwiegendes dafür, dass die geschilderten Zwänge und Ängste auch bei der An*trag*stel*le*rin bereits Krankheitswert erreichen, so dass sie i.S. v. § 9 Abs. 1 ASchO NRW begründet verhindert ist, an der Klassenfahrt teilzunehmen.
Der Beschluss liegt fünf Jahre zurück, die Thematik ist aktuell wie nie zuvor. Würde ein Gericht auch heute noch wagen, so einen Beschluss zu schreiben? Man ist ja jetzt sehr sensibel mit der eventuellen Stigmatisierung des islamischen Glaubens. Schließlich erfahren wir von früh bis spät, welch eine Bereicherung der Islam für unser aller Leben hat.
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Hallo Nikko,
der Beschluß des Gerichts und die Begründung ist wissenschaftlich einwandfrei! Ob daraus jetzt Rückschlüsse auf den Glauben insgesamt gezogen werden können ist aber fraglich, zeigt es doch lediglich das dieses Mädchen seinen Glauben falsch versteht und falsch lebt! Sicher ist auch die Familie und die Glaubensgemeinschaft vor Ort an dieser "Erziehung zur Verhaltensstörung" beteiligt.
Eins zeigt der Fall aber deutlich = Furcht / Angst macht krank! Wer einem Kind Angst einimpft, der macht sein Kind krank! Wer einem Kind die Angst vor einem allmächtigen Wesen einimpft, das überall ist und alles sieht, sollte sich besser selbst mal untersuchen lassen. Ich halte das für eine perverse Entartung des Glaubens! (kommt nicht nur bei Muslimen vor!)
Gruß Kwon
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Seh ich genauso wie Kwon, würd aber noch ergänzend hinzufügen, dass die Ängst anscheinend auf eine Persönlichkeitsstörung zurückzuführen sind, die vermutlich wohl mit dem Umfeld sowie der Persönlichkeit des Mädchens zu tun haben. Also keine Rückschlüsse auf die Religion, dasselbe kommt gewiß auch bei Zeugen Jehovas/ sonstige Christen / Sondergruppen jeglicher Art / sowie wohl gewöhnliche Menschen ohne religiösen Hintergrund vor. Aus meiner Schulzeit an einem bischöflichen Gymnasium kann ich mich noch an so einige Gestörte erinnern...
Gruß
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Meine Ex-Freundin war ein einer christlichen Sekte namens „Gemeinschaft in Christo Jesu“ dort musst sie vierteljährlich eine Weihe mitmachen. Die Ansichten waren absolut verquert und sie warten alle auf die große Sinntflut weshalb sie sich nicht vom Eisengebirge (bei Sachsen) entfernen dürfen. Dort werden sie von einer Wolke abgeholt und wieder abgesetzt, wenn die Sintflut vorüber ist. Wer aus der Gemeinschaft austritt wird vom Teufel doppelt bestraft.
Meine Ex ist glücklicherweise ausgetreten.
Eine meiner Patientinnen war bei den Marienkindern (bei Kaufbeuren). Dort mussten Kinder über die ganze Nacht kniend beten. Schreiende Kinder wurden mit kalten Duschen still gemacht, denn ein schreiendes Kind sei ein Sprachrohr des Teufels. Man muss sich das mal vorstellen, denn ein Kind, das kalt geduscht wird, schreit zunächst lauter. Erst wenn Erschöpfung durch Erfrierungssymptome einsetzen, dann werden sie still. Die Kinder wurden sozial isoliert und durften mit niemand Außenstehenden reden.
Diese Gewalt muss man nicht erst beim Islam suchen.
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Urgs
was es nicht alles gibt
Ist irgendeine Sache wahrer nur weil jemand daran glaubt..
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