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Lieber Ali!
Stell Dir mal vor ich würde bei all dem was Du schreibst immer so beleidigend sein wie Du. Ich müsste Dich ständig beschimpfen.
Kennst Du das?
Mohammed verteilte laut Ibn Ishaq („Das Leben des Propheten“ S. 181) die Beute (Besitz, Frauen und Kinder) folgendermaßen: Jeder Reiter erhielt drei Teile und jeder Unberittene einen Teil. Mohammed selbst bekam ein Fünftel der Beute zugewiesen. Die gefangenen Frauen und Kinder aus seinem Fünftel tauschte er gegen Waffen und Pferde ein. Eine der gefangenen Frauen, Raiyḥāna bint Amr, behielt Mohammed für sich.
Quelle: Wikipedia
Voraussetzungen [Bearbeiten]
Bei der islamischen Eheschließung ist die Zustimmung des Bräutigams und des Ehevormunds der Braut (Wali) zwingend erforderlich. Die Braut kann nach der klassischen Lehre der vier Rechtsschulen (Madhabib) zur Ehe gezwungen werden, wenn der Ehevormund der Vater oder Großvater ist und wenn die Braut Jungfrau ist. Die Encyclopaedia of Islam, New Edition, Volume VIII, Seite 27b schreibt hierzu:
The father or the grandfather, however, has the right to marry his daughter or granddaughter against her will, as long as she is a virgin (he is therefore called wali mudjbir, wali with power to coercion).
Die Zwangsheirat zwar ist nach folgendem Hadith in Frage gestellt, obwohl er Schweigen als Zustimmung wertet. Der Hadith hatte jedoch auf das islamische Recht in seiner klassischen Form der vier Rechtsschulen keinen Einfluss:
(Eine Frau deren Wiederverheiratung bevorsteht, darf nicht verheiratet werden, bis sie dies selbst zulässt. Dagegen darf eine Jungfrau erst verheiratet werden, wenn sie zuvor nach ihrer Einwilligung gefragt wurde.) Einige Leute fragten: (O Gesandter Allahs, wie sieht dann ihre Einwilligung aus?) Der Prophet sagte: (Indem sie schweigt!)
Muslim (Arabische Version) :2543 [1] Muslim (Englische Version):3303 [2]
Ein weiterer Hadith diesbezüglich:
Aischa berichtete:
Ich fragte den Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, ob die Jungfrauen, die ihre Familie verheiraten wollen, dies selbst zulassen darf, oder nicht. Der Gesandte Allahs sagte zu ihr: (Ja! Sie muss es selbst zulassen.) `A´ischa sagte: (Ich sagte ihm dann, dass die Jungfrau doch schamhaft ist.) Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte dann: (Das ist ihre Einwilligung, dass sie schweigt!)
Muslim (Arabische Version) :2544 [3] Muslim (Englische Version):3307 [4]
Nach islamischem Recht ist das Mindestalter der Braut neun Jahre. Dies orientiert sich am Alter Aischas, die neun Jahre alt gewesen sein soll (für genaueres siehe Aischa) , als Mohammed mit ihr die Ehe vollzog.
Es gibt Muslime die dies anderst sehen und versuchen mit Fatwas zu belegen. Diese Fatwas haben aber keinen Einfluss mehr auf die klassischen Lehren der Rechtsschulen. Beispiel fatwas: Englisch (Islam-QA), Deutsch - verfasser (Ibn Taimiya 1263 - 1328)
Quelle: Wikipedia
Wenn die Frau zur Ehe gezwungen werden darf, dann kann der Mann auch ohne weiteres eine zweite Frau nehmen.
Mit dem islamischen Scheidungsrecht kennst Du Dich wohl aus, oder?
Wird da eine Scheidung im Falle einer Mehrehe vorgesehen?
Meines Wissens nicht.
Nur durch einen Ehevertrag kann man sich gegen die Mehrehe aussprechen.
Hat die Frau sich nicht nicht dagegenm ausgesprochen, hat sie Pech gehabt.
Zu bedenken ist jedoch, dass es erlaubt ist 9 jährige Mädchen zu heiraten.
Dass diese noch nicht ihren vollen Verstand haben, sollte wohl klar sein!
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@Genc85
| Zitat: |
| zwar nicht aushalten auf soo unintelligente Posts zu antworten aber ich werde versuchen geduldig zu sein |
Da mußt Du aber noch ganz schön an Dir arbeiten!
Ich wünsche Dir GOTTES Segen und Rechtleitung!
Gruß Baldur
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