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Hallo Nils,
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> Art.5 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften
> der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum
> Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
richtig. aber das hebt das benachteiligungs- oder bevorzugungsverbot nicht auf. |
Es gibt keine Benachteiligung.
Das was du als solche empfindest, ist die Sanktion der politischen Betaetigung des Islams.
Da diese nicht zu dem GG sowie den anderen Gesetzbuechern konform ist, treten hier Sanktionen in Kraft.
Das die natuerlich im Feld des reinen Glaubens auch zu spueren sind, liegt allein an der Tatsache, das der Islam eben nicht saekularisiert ist. Also Politik und Glauben nicht getrennt werden.
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| mir geht es darum, daß viele länder muslimische symbole verbieten wollen und das mit der religiösen neutralität des staates begründen. |
Zurecht. Lese den entsprechenden Thread http://www.geistigenahrung.org/viewtopic.php?t=19752
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| diese religiöse neutralität ist aber gar nicht gegeben. |
Doch, nur trennt der Islam nicht zwischen Politik und Religion.
> Die meisten dieser Zitate erfüllen nach deutschem Recht
> den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB,
> oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB. [/QUOTE]
offenbar erfüllen sie diese tatbestände aus juristischer sicht
nicht. sonst wäre der koran ja verboten. oder? [/QUOTE]
Das dem nicht so ist, haben wir unseren Gutmenschen zu verdanken.
Tatsaechlich ist es aber den Moslems eh nicht erlaubt den Koran in das Dar Al Harb mitzunehmen.
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> das Problem beim orthodoxen Islam ist, das seine Anhaenger
> meinen, dass ihr Glaube im Dar Al Salam als Kalifat auf der
> ganzen Welt herschen muss. Erst dann ist Frieden. |
auch in der bibel steht, daß erst frieden herrscht, wenn alle
ungläubigen erschlagen wurden. |
Das macht die Sache kaum besser.
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| > Bis zu diesem Tage aber befinden sich orthodox glaeubige Muslime im Krieg (auch in dem der Worte). und das gibt uns das recht, muslime in deutschland zu diskriminieren? |
Nicht zu diskriminieren, aber in ihren rechten einzuschraenken.
Das das von weinerlichen Gutmenschen und Moslems als Diskriminierung Verstanden wird ist eher nebensaechlich.
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| Wer den islam politisch instrumentalisiert, für den gilt artikel 3 (3) nicht mehr. |
Der Islam instumentalisiert sich selbst politisch. Lies den Koran und die Sunna.
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| aber du willst alle muslime in den topf der fundamentalisten werfen. |
Nein ich rede von der Religion, nicht der Masse von Glaeubigen, die lediglich die Exekutive darstellt.
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| genau das ist der fehler. es gibt unzählige muslime in deutschland, die mit dem heiligen krieg nix am hut haben. und für die muss artikel 3 (3) gelten. |
Nein, die muessen zunaechst ihren Aberglauben ueberwinden, dann lernen, was das Zeitalter der Aufklaerung bedeutet.
Wenn sie dann daraufhin ihre Fehler erkennen, werden sie eine neue Religion suchen oder sogar Atheist werden. Ganz wie's beliebt.
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| Ein solch friedliches Ausleben ihrer Religion hat aber Allah gemaess Koran seinen glaeubigen Moslems untersagt. |
Brauchst du Belege? Ich kann dir gerne massenweise Suren posten!
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| es gibt islamisten, die den koran so interpretieren. so wie es fanatische christen gibt, die mit gewalt in abtreibungskliniken eindringen. fanatismus ist kein privileg des islam. schade auch. |
Nein ist es absolut nicht! Nur wurde der Islam im gegensatz zum Christentum nicht saekularisiert.
LG
Martin
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