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| Diese Staatsleistungen sind daher durch Artikel 140 des Grundgesetzes mit dem dadurch geltenden Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung verfassungsrechtlich verbürgt. Sie sind zugleich Ausdruck der Trennung von Staat und Kirche durch die Weimarer Reichsverfassung. Sie sind in neueren Verträgen mit den Bundesländern konkretisiert worden |
Artikel 140
[Recht der Religionsgesellschaften; Glaubensfreiheit; Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes.
Artikel 138 [Vermögen der Religionsgesellschaften]
(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.
(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.
Artikel 139
[Schutz von Sonn- und Feiertagen]
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Artikel 141
[Anstaltsseelsorge]
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge im Heer, in Krankenhäusern, Strafanstalten oder sonstigen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen, wobei jeder Zwang fernzuhalten ist.
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> Also als erstes - Du hast meine Frage immer noch nicht
> beantwortet, ob Du auch gleichzeitig keys bist.
stimmt nicht. als du gefragt hast, stand sofort
im nächsten posting von mir:
> der nils (der nicht keys ist) |
Stimmt - jetzt habe ich es auch gelesen
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religionsunterricht als gemeinsame angelegenheit von staat
und kirche? in der ddr war der religionsunterricht sache
der gemeinde. genau da gehört er in einem säkularen staat
auch hin. auch seelsorge ist keine gemeinsame aufgabe
von staat und kirche, sondern allein aufgabe der kirche. |
Soweit ich mich erinnern kann - wollte der Großteil der Ostdeutschen die Vereinigung mit der Altbundesrepublik. Damit auch die Verfassung der Bundesrepublik! Möchten also die Ostdeutschen auch Sonderregelungen?
Oder vielleicht doch die Verfassung anerkennen?
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zu der frage sei sinngemäßg MTG_Baldur zitiert, der
"Religionsunterricht, Seelsorge in der Bundeswehr,
Gefängnisseelsorge und andere Formen der Anstaltsseelsorge"
als "gemeinsame Angelegenheiten von Staat und Kirche"
bezeichnet hat.
auch wenn er nicht explizit davon spricht, meint er natürlich
nicht jüdischen oder islamischen religionsunterricht, sondern
den christlichen. und ebenso meint er nicht seelsorge
allgemein, sondern christliche seelsorge |
Man oh man - was Du so alles über andere Menschen zu wissen scheinst
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er will also gar keine trennung von staat und christlicher
kirche. wen wunderts, er als christ profitiert ja von der
bevorzugung der christen. aber anderen neid vorhalten ...
viel mehr ist dazu eigentlich nicht mehr zu sagen. |
Wovon profitiere ich denn? Schließlich stellst Du hier einige Behauptungen auf - also beantworte mal .
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du beschreibst, ohne es zu wollen, an welchen stellen die
(im grundgesetz vorgeschriebene!) trennung von staat
und kirche nicht verwirklicht wurde. |
Falsch - Deine Interpretation! Das was ich schreibe - ist das was ich denke!
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es geht nicht um neidisches geschiele, sondern darum, daß
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der staat sich nicht an die trennung von staat und kirche hält,
die im grundgesetz vorgegeben ist. |
mir geht es nicht um
neid, sondern darum, daß sich der staat nicht an seine
eigenen regeln hält. sagte ich schon mehrfach. also laß
doch den neidvorwurf einfach mal stecken. danke! |
Es ist doch Deine Interpretation. Wo hält sich der Staat nicht daran? Wo denn?
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solange die damen im dienst sind, hat jede frau mit
kopftuch auch das recht, im dienst zu bleiben. du aber
willst sonderrechte für christen. genau das kritisiere ich. |
Was ich will - kannst Du nicht wissen! Und wenn diese Damen nicht merh im Dienst sind, wird auch das Kopftuch wieder fallen - steht auch drin.
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| Die Stuttgarter Lehrerin Doris G. darf auch künftig Kopftuch tragen - Watschentag für das Land Baden-Württemberg. Denn solange Nonnen in Ordenstracht lehren, sei das Verbot "religiöser Bekundungen" nicht durchzusetzen, entschieden Stuttgarter Richter: Alle oder keine. |
[quote]Lehramtsanwärterinnen mit Kopftuch wie Fereshta Ludin dürften im Südwesten aber nach wie vor keine Aussicht auf Übernahme in den Schuldienst haben. Es fehlt der Vergleichsfall fehlt - Anwärterinnen im Habit wurden zuletzt nicht mehr in den staatlichen Schuldienst übernommen, sondern mussten an Privatschulen gehen. Wenn irgendwann einmal keine Nonnen in Tracht mehr in Lichtenthal oder anderen staatlichen Schulen unterrichten, könnte allerdings wieder die Stunde des Kopftuchverbots schlagen. Äußerungen aus der Schulbehörde zufolge gelten die Ordens-Lehrerinnen bereits als "Abwicklungsfall".[/quote]
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> > das seh ich anders. siehe thema gleichberechtigung der frau.
> > da hat die katholische kirche riesige probleme.
> Bitte definiere genau! |
bitte erst lesen und dann schreiben. daß die katholische kirche
frauen vom priesteramt und damit von allen leitungsfunktionen
ausschließt, hab ich längst geschrieben. wenn dir das als definition
nicht ausreicht, ist das nicht mein problem. |
Ja - und, wenn das nun mal in der Katholischen Kirche so ist - dann ist das so. Warum kannst Du das nicht akzeptieren. Es ist IHRE Einstellung!
Punktum! Jede Katholikin weiß, wie es gehandhabt wird. Möchte sie Veränderungen erreichen, muß sie versuchen die Bedingungen zu ändern. Wollen Katholiken andere Bedingungen? Ich weiß es nicht, weißt Du es? Und es geht mich auch nichts an!
Das heißt aber noch lange nicht - das die Katholische Kirche gegen die Gleichberechtigung von Frauen agiert. Das ist nur Deine subjektive Sichtweise!
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ps: es wäre hilfreich, wenn du dich auf sachargumente
konzentrieren könntest. persönliche vorhaltungen führen
nämlich nicht weiter, zumal du selbst so deine schwierigkeiten
mit dem lesen vor dem schreibem zu haben scheinst ...
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Welche Sachargumente?
Und - Danke - gleichfalls!
Was genau bist Du - weil kein Moslem - kein Christ und Ostdeutscher garantiert auch nicht! Oder sollte ich mich täuschen?
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