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was bitte steht im grundgesetz? das inkassoverfahren allein für
die christlichen kirchen verstößt gegen den grundsatz, daß alle
religionen gleich behandelt werden sollen. das hat mit historie
nix zu tun.
> ... Religionslehrer sind meist Pfarrer -
das stimmt ...
> und die werden von der Kirche bezahlt!
das stimmt nicht. bevor du sowas einfach behauptest,
guck dir doch bitte mal die einschlägigen gesetze an:
Religionsunterrichtsgesetz
Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, BGBl. Nr. 190,
betreffend den Religionsunterricht in der Schule
4. (1) Die gemäß § 3 Abs. 1 lit. a von den Gebietskörperschaften
(Bund, Länder) angestellten Religionslehrer sind Bedienstete der
betreffenden Gebietskörperschaft. Auf sie finden die für die
Lehrer an den betreffenden öffentlichen Schulen geltenden
Vorschriften des Dienstrechtes einschließlich des
Besoldungsrechtes ... Anwendung.
die religionslehrer sind also bedienstete des staates und
nicht der kirche und werden auch vom staat bezahlt.
noch ein wort zu den subventionen: im vertrag zwischen der
katholischen kirche und dem land brandenburg steht folgendes:
Das Land zahlt der Katholischen Kirche ... einen Gesamtzuschuss.
Die Gesamtleistung beträgt jährlich 1.000.000,-- €
Das Land unterstützt die Unterhaltung der Bausubstanz
kirchlicher Gebäude durch Bereitstellung eines Betrages
von jährlich 100.000,-- €.
Das Land zahlt der Katholischen Kirche für Zwecke der Katholischen
Kirchengemeinde Neuzelle einen Betrag von jährlich 50.000,-- €.
all das sind subventionen, die nix mit leistungen der kirche
für die allgemeinheit zu tun haben. ähnliche regelungen gibt
es in allen anderen verträgen zwischen bundesländern und
christlicher kirche. soviel zum angeblich säkularen staat.
mehr zu diesen netten verträgen gibts da:
http://www.ulrichrhode.de/relrecht/srq.html
gruß
nils
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