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Politische Anschauungen












> Es ist doch erstaunlich mit welcher Propaganda immer und immer
> wieder gegen Christen gehetzt wird. Da klingt doch wirklich Neid und
> Hass durch!

wo steckt hetze in dem zitierten text? es geht nicht
um neid und hass. es geht ganz schlicht ums grundgesetz.
da steht:

Art. 3: (3) Niemand darf wegen ... seines Glaubens, seiner religiösen
oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

und genau deshalb hat das bundesverfassungsgericht entschieden,
daß der staat entweder alle religiösen symbole von der schule
verbannen muß und oder alle zulassen muss. wer also habit
erlaubt und kopftuch verbietet, verstößt gegen das grundgesetz.

es geht nicht um neid und hass, sondern darum, daß christen
in deutschland dinge gewährt werden, die anderen verweigert
werden. nur vier beispiele:

1. rundfunkräte. christen sitzen da zu hauf,
muslime kannst du mit der lupe suchen ...

2. beispiel ist der christliche religionsunterricht an schulen, der
vom angeblich religiös neutralen staat massiv gefördert wird.

3. in der landesverfassung baden-württemberg steht:

Art. 15 (1): Die öffentlichen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen)
haben die Schulform der christlichen Gemeinschaftsschule ...

wohlbemerkt: die ÖFFENTLICHEN schulen. es geht auch hier
nicht um schulen mit konfessionellen trägern. sondern um
die öffentlichen schulen für alle kinder.

4. in bayern hängen in fast allen klassenzimmern kruzifixe.
nicht nur in denen der konfessionellen schulen, sondern
auch in den öffentlichen schulen. was haben die da zu suchen,
wenn der staat gleichzeitig von den lehrern verlangt, religiös
neutral zu sein? nebenbei gesagt: von christen verlangt
es ja niemand. nur von den muslimen. genau da liegt das
problem.

> In welcher Schule wird denn von Nonnen gelehrt - vielleicht
> in einer Schule, deren Träger konfessionell gebunden ist?

um die konfessionellen schulen geht es hier natürlich nicht. im
schwarzwald, im baden-badener vorort lichtenthal, dürfen derzeit
an der staatlichen grundschule drei nonnen in ordenstracht
allgemeinen unterricht erteilen.

wenn der staat das verbot religiöser bekundungen nur gegenüber
einer lehrerin mit islamischem kopftuch durchsetzt, nicht aber
gegen die katholikinnen im habit, werden muslime in ihrem
anspruch auf strikte gleichbehandlung der verschiedenen
glaubensrichtungen verletzt.

und wer behauptet, das nonnen-habit sei eine "Berufstracht",
also vom verbot religiöser kleidung nicht erfasst, darf sich
von empörten katholischen gottesfrauen belehren lassen,
selbstverständlich sei der habit ein zeichen der religiosität
und der beziehung zu gott.

all das läßt sich natürlich in einem kurzen kommentar
wie dem oben zitierten nur schwer unterbringen.

gruß

nils
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