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Rechtsschule












engeljani ...nach wie vor DU nicht ...
scheinst nicht richtig zu lesen ..
oder hast du es nicht verstanden, wenn ich extra meine persönliche Meinung kennzeichne " ich für meinen Teil ..." kennzeichnet eigentlich derartiges.



auch das stimmt nicht ...so ganz heiko

1. DIE SCHARIA gibt es nicht. Sie ist auch von Land zu land unterschiedlich und von Rechtsschule zu Rechtsschule
daher ist der Satz
"Offizielle Lehrmeinung ist im Ergebnis aber die Scharia und nichts anderes!" nicht korrekt, zudem wird wie schon zuvor gesagt, die Scharia nicht in jedem islamischen land als Rechtsbasis genommen.
Und wenn dann auch das auf unterschiedlichste weise.

2. "Die Frauenfeindlichkeit kommt direkt aus den Glaubensdoktrinen des Islam."
Ebenso kann man genauso behaupten, dass die Frauenfreundlichkeit direkt aus den Islam kommt...
es bleibt schlicht weg eine Sache der Sichtweise

3."Die Menschen die es anders leben, benutzen ein "workaround"! Heißt, das ist nicht mehr die Lehrmeinung, sondern individuell! "
die menschen orientieren sich am Koran und an weiteren Schriften des Islam....aber nicht rein - individuell


wieso und wer hält den hadsch (du meinst doch die pilgerfahrt ) für weltfremd ?
das ist mir ja völlig neu ..

Was die zinsen angeht..
so sagte ich doch schon ..

Als Muslim bin ich natürlich meiner Religion verpflichtet. Aber solange
ich nicht in einem Islamischen Staat lebe, gelten für mich grundsätzlich
die Gesetze des Staates, in dem ich lebe. Dies ist ein Grundsatz im Islam.
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