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@mystic
| Zitat: |
| Gibt es überhaupt menschenverachtende Suren? Mir ist keiner bekannt. |
Lies dies:
http://www.geistigenahrung.org/fpost92694.html#92694
Die meisten der dort geposteten Suren erfüllen nach deutschem Recht den Tatbestand der Anstiftung zu Verbrechen, §30 StGB, oder der öffentlichen Billigung einer Straftat, § 140 StGB.
Alleine deshalb sind sie bereits menschenverachtend gegenueber den Opfern.
Von gutmeinenden Christen - und Muslimen, die auf ein positives Bild ihrer Religion bedacht sind, wird oft der historische Zusammenhang dieser grausamen Verse herausgestrichen, von denen es ja auch in der Bibel viele gäbe. Seltsamerweise wird aber zugleich betont, der Koran sei das „unerschaffene“, ewig gültige Wort Allahs.
Dass dieses Wort in der heutigen Rechtspraxis relevant ist, zeigt die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ vom 19. Sept. 1981, die in Artikel 12 sämtliche Apostaten-Verfolgung und –Ermordung, wie sie in Pakistan, Saudi-Arabien und vielen anderen islamischen Ländern stattfindet, unter Berufung auf einen Koranvers rechtfertigt.
Martin
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