|
|
|
Hallo Ihr Lieben,
bei der Religionsfreiheit geht es ja eigentlich um Meinungsfreiheit. Deswegen für die, die es interessiert hier die entsprechende Stelle aus muslimischen Version der Menschrechte:
| Zitat: |
Artikel 22:
a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen.
c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und mißbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.
d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Haß zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte. |
Das Gesamtwerk ist hier http://www.aidlr.org/german/mag/36_1%20-5.pdf zu finden.
Lesen kann man sich sparen, weil die Menschrechte hier in fast allen Punkten der Scharia untergeordnet werden. Wenn man also wirklich über die Muslimische Auffassung von Menschrechten etwas erfahren will, kann man getrost direkt die Scharia studieren. Und das heist ohne jeden Zweife, Meinungsfreiheit adé, Religionsfreiheit adé, Forschung und Wissenschaft adé!
Gruß Heiko
|
|
|