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Auch die Links sind super:
Frage:
Macht der Schmutz, der unter den Fingernägeln gefunden wird, Wudû’ ungültig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh und Segen und Frieden seien auf dem Gesandten Allâhs.
Die Nägel müssen geschnitten werden, bevor vierzig Tage vorüber sind, weil der
Gesandte Allâhs (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) für das Schneiden der Nägel,
das Rasieren der Schamhaare, das Auszupfen der Achselhaare und das Stutzen des
Schnurrbarts dieses zeitliche Limit setzte. Diese Dinge dürfen nicht länger als vierzig
Tage wachsen gelassen werden, wie vom Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf
ihm) in Muslim, 258 bestätigt wurde.
Also müssen Männer und Frauen gleichermaßen in dieser Sache aufpassen und dürfen
ihre Nägel, Schnurrbärte, Schamhaare oder Achselhaare nicht länger als vierzig Tage
wachsen lassen. Das Wudû’ ist gültig und wird nicht ungültig durch welchen Schmutz
auch immer, der unter den Fingernägeln sein mag, weil es eine kleine Menge ist und
deshalb entschuldigt ist.
Siehe Majmû’ Fatâwa al-Maqâlât Mutanawwi’ah li Samâhat al-Sheikh Ibn Bâz
(möge Allâh barmherzig mit ihm sein), 10/50
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 27070)
Na und da sag noch einmal einer, es gaebe keine Gaengelung im Islam.
LG
Martin
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