Foren-Übersicht
Impressum | Login | Registrieren | Forum | Suche

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam












Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam
(19. September 1981)

Im Namen Gottes, des Erbarmers und des Barmherzigen

Präambel

Vor 14 Jahrhunderten legte der Islam die »Menschenrechte« umfassend und tiefgründend als Gesetz fest. Zu ihrem Schutze umgab er sie mit ausreichenden Sicherheiten. Er gestaltete seine Gesellschaft nach Grundregeln und Prinzipien, die diese Rechte stärken und stützen. Der Islam ist die letzte der Botschaften des Himmels, die der Herr der Welten seinen Gesandten - Heil über sie! - offenbarte, damit sie sie den Menschen überbrächten als Recht und Anleitung, was ihnen ein gutes und würdiges Leben, beherrscht von Recht, Wohlfahrt, Gerechtigkeit und Heil, gewährleiste.

Deshalb wurde es für die Muslime eine Pflicht, alle Menschen vom Aufruf (da'wa) zum Islam in Kenntnis zu setzen, im Gehorsam gegenüber dem Auftrag ihres Herrn: »Aus euch soll eine Gemeinschaft (von Leuten) werden, die zum Guten aufrufen, gebieten, was Recht ist, und verbieten, was verwerflich ist« (Koran 3, 104), und in Erfüllung des Rechts der Menschheit gegen sie als aufrichtiger Beitrag zur Rettung der Welt aus allen Übeln, die sie befallen haben, und als Befreiung der Völker von mannigfaltigen Plagen, unter denen sie stöhnen.

Wir Muslime der verschiedensten Völker und Länder

- in unserer demütigen Verehrung des einzigen und allmächtigen Gottes;

- in unserem festen Glauben, dass er der unbestrittene Herr des Dieseits und des Jenseits ist; dass wir alle letztendlich zu ihm zurückkehren; dass allein er es ist, der den Menschen zu seinem Besten und zu seinem Wohle leiten kann, nachdem er ihn zu seinem Statthalter auf Erden und ihm die gesamte Welt dienstbar gemacht hat;

- in unserem Glauben an die Einheit der wahren Religion, die die Gesandten unseres Herrn brachten, von denen jeder einen Baustein zum hohen Gebäude dieser Religion legte, bis schließlich Gott der Erhabene sie vollendete durch die Botschaft Muhammads (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der sagte: »Ich bin der Schlußstein und das Siegel der Propheten« (hadît nach al-Buhârî und Muslim);

- in unserer vorbehaltslosen Anerkennung der Tatsache, dass der menschliche Verstand unfähig ist, ohne die Führung und Offenbarung Gottes den bestgeeigneten Weg des Lebens zu beschreiten; in unserer richtigen Sicht - im Lichte unseres edlen Buches - der Lage des Menschen in diesem Dasein und des Zweckes und der Weisheit, weshalb er hervorgebracht und geschaffen wurde;

- in unserem Wissen, dass sein Schöpfer ihm in reichem Maße Würde, Ehre und Bevorzugung vor allen anderen seiner Schöpfung zuteil werden ließ;

- in unserer Einsicht, dass ihn sein Herr, erhaben und groß ist er, mit ungezählten und unzählbaren Wohltaten ausgezeichnet hat;

- in unserer richtigen Vorstellung vom Begriff der Gemeinschaft der Muslime (umma), die die Einheit der Muslime trotz ihrer unterschiedlichen Länder und Völker verkörpert;

- in unserer tiefen Erkenntnis der Mißstände und der sündhaften Ordnung, die die Welt heute erduldet;

- in unserem aufrichtigen Wunsche, unsere Verantwortung der menschlichen Gesellschaft gegenüber, deren Mitglieder wir sind, nachzukommen;

- in unserem Verlangen, das uns anvertraute Gut der Botschaft, das uns der Islam auferlegt hat, weiter zu verkünden im Bemühen um die Schaffung eines besseren Lebens,

- das auf Tugendhaftigkeit beruht und gereinigt ist von Verworfenheit, in dem Zusammenhalt die Gleichgültigkeit ersetzt und Brüderlichkeit an die Stelle der Feindschaft tritt,

- das beherrscht wird von Zusammenhalt und Heil statt von Auseinandersetzung und Kriegen;

- ein Leben, in dem der Mensch die guten Eigenschaften, wie Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Ehre und Würde in sich aufnimmt, anstatt unterdrückt zu werden von Knechtschaft, Rassen- und Klassendiskriminierung, Unterdrückung und Erniedrigung;

- wodurch er seine wahre Mission im Dasein erfüllen kann: die Anbetung seines erhabenen Schöpfers, den umfassenden Aufbau des Seins;

- ein Leben, das ihm den Genuß der Wohltaten seines Schöpfers bietet und das ihn gütig handeln läßt gegen die Menschheit, die für ihn eine größere Familie darstellt, mit der ihn ein tiefes Empfinden des gemeinsamen menschlichen Ursprungs verbindet, der eine Verwandtschaft aller Menschen begründet;

- eingedenk all dessen

- verkünden wir Muslime als Bannerträger des Aufrufes (da'wa) zu Gott mit Beginn des 15. Jahrhunderts der Hidschra diese Deklaration im Namen des Islam über die Menschenrechte hergeleitet aus dem edlen Koran und der reinen Sunna des Propheten.

Sie sind in dieser Niederlegung ewige Rechte, von denen nichts abgestrichen, geändert, aufgehoben oder ausgesetzt werden darf.

Sie sind Rechte, die der Schöpfer - gepriesen sei er! - festgelegt hat. Der Mensch, wer immer er auch sei, hat kein Recht, sie auszusetzen oder zu verletzen. Die ihnen eigene Unverletzlichkeit entfällt weder durch den Willen des einzelnen, auf sie zu verzichten, noch durch den Willen der Gesellschaft, die vertreten wird durch Institution gleich welcher Natur und gleich welcher Macht, die diese ihnen bewilligt. Die Bestätigung dieser Rechte stellt den richtigen Weg zum Aufbau einer wahren islamischen Gesellschaft dar:

1. Eine Gesellschaft, in der alle Menschen gleich sind, in der es keine Privilegierung und Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Farbe, Sprache oder Religion zwischen den einzelnen gibt.

2. Eine Gesellschaft, in der die Gleichheit die Grundlage des Besitzes der Rechte und der Auferlegung der Pflichten ist, eine Gleichheit, die ihren Ursprung hat in der gemeinsamen menschlichen Herkunft: »Ihr Menschen! Wir haben euch geschaffen von einem männlichen und weiblichen Wesen« (Koran 49,13), und in der Ehrung, mit der der Schöpfer - erhaben ist er und groß - den Menschen überhäufte: »Und wir waren gegen die Kinder Adams huldreich und haben bewirkt, dass sie auf dem Festland und auf dem Meer getragen werden und haben ihnen allerlei gute Dinge beschert und sie vor vielen von denen, die wir (sonst noch) erschaffen haben, sittlich ausgezeichnet« (Koran 17, 70).

3. Eine Gesellschaft, in der die Freiheit des Menschen, mit der er geboren wurde, übereinstimmt mit dem Sinn seines Lebens, und in deren Schutz er sich selbst verwirklicht, sicher vor Unterdrückung, Zwang, Erniedrigung und Sklaverei.

4. Eine Gesellschaft, die den Kern der Gesellschaft in der Familie sieht, diese deshalb mit Schutz und Ehrung umgibt und für sie alle Voraussetzungen für Stabilität und Vorrang bereitstellt.

5. Eine Gesellschaft, in der Herrscher und Untertan vor der šarî’a des Schöpfers - gepriesen sei er - ohne Privilegierung und Diskriminierung gleich sind.

6. Eine Gesellschaft, in der die Macht ein dem Herrscher auferlegtes anvertrautes Gut ist, damit er die Ziele, die die šarî’a vorschreibt, auf die Weise, die sie festlegte, verwirklicht.

7. Eine Gesellschaft, in der jeder überzeugt ist, dass Gott allein der Herrscher des gesamten Universums ist, und dass alles darin der Schöpfung Gottes unterworfen ist, als Gabe seiner Güte, ohne dass irgendeinem ein besonderer Anspruch zusteht. Es ist das Recht eines jeden Menschen, einen gerechten Anteil von dieser göttlichen Gabe zu erhalten: »Er hat von sich aus alles, was im Himmel und auf Erden ist, in euren Dienst gestellt« (Koran 45, 13).

8. Eine Gesellschaft, in der durch die Konsultation (šûrâ) die politischen Entscheidungen, die die Angelegenheiten der Umma gestalten, bestimmt und die Gewalten, die diese politischen Entscheidungen anwenden und vollziehen, ausgeübt werden: »Die sich untereinander beraten« (Koran 42, 3.

9. Eine Gesellschaft, in der die gleichen Chancen gegeben sind, damit jeder in ihr entsprechend seiner Fähigkeit und seiner Tauglichkeit die Verantwortung übernimmt. Er wird dafür in dieser Welt vor der Umma und im jenseits vor seinem Schöpfer zur Rechenschaft gezogen: »Jeder von euch ist ein Hirte, verantwortlich für seine Herde« (hadît nach al-Buhârî, Muslim, Abû Dâ’ûd, Tirmidî und Nasâ’î).

10. Eine Gesellschaft, in der Herrscher und Beherrschter gleich sind vor Rechtsprechung und richterlichen Maßnahmen.

11. Eine Gesellschaft, in der jeder das Gewissen seiner Gesellschaft ist. Sein Recht (sog. hisba) ist es, Klage gegen jeden Menschen, der eine Straftat gegen das Recht der Gesellschaft begeht, zu erheben. Auch hat er das Recht, Unterstützung von den andern zu fordern die ihm beistehen müssen und ihn bei seiner gerechten Sache nicht im Stich lassen dürfen.

12. Eine Gesellschaft, die alle Formen der Tyrannei ablehnt und die jedem Sicherheit, Freiheit, Würde und Gerechtigkeit garantiert, in dem sie die Rechte, die die šarî’a Gottes für den Menschen vorschreibt, einhält, auf ihre Anwendung hinwirkt und ihre Einhaltung überwacht.

Jene Rechte, die für die Welt verkündet werden durch

»Diese Erklärung«

im Namen Gottes, des Erbarmers und Barmherzigen

Die Menschenrechte im Islam

Artikel 1

Das Recht auf Leben

a) Das Leben des Menschen ist geheiligt. Niemand darf es verletzen: »Wenn einer jemanden tötet, (und zwar) nicht (etwa zur Rache) für jemand (anders, der von diesem getötet wurde) oder (zur Strafe für) Unheil (das er) auf der Erde (angerichtet hat), so soll es so sein, als ob er die Menschen alle getötet hätte, und wenn einer jemanden am Leben erhält, soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhalten hätte« (Koran 5, 32).

Diese Heiligkeit kann nur durch die Macht der šarî’a und durch die von ihr zugestandenen Verfahrensweisen angetastet werden.

b) Die materielle und immaterielle Wesenheit des Menschen ist geschützt; die šarî’a schützt ihn zu Lebzeiten und nach dem Tode. Er hat Anspruch auf Rücksichtnahme und Ehrerbietung im Umgang mit seiner sterblichen Hülle: »Wenn einer von euch seinen Bruder in das Leichentuch hüllt, so soll er dies anständig tun« (hadît nach Muslim, Abû Dâ'ûd, Tirmidî und Nasâ'î). Seine persönlichen schlechten Taten und Fehler müssen bedeckt werden; »Beschimpft nicht die Toten, denn sie gelangten bereits zu dem, was sie sich vorbereitet haben« (hadît nach Buhârî).

Artikel 2

Das Recht auf Freiheit

a) Die Freiheit des Menschen ist wie sein Leben geheiligt. Es ist die erste natürliche Eigenschaft, mit der der Mensch geboren wird: »Jeder wird nur nach seiner Natur geboren« (nach Abû Bakr und 'Umar).

Diese natürliche Eigenschaft begleitet den Menschen und ist unveräußerlich. Niemand kann sie angreifen: »Wenn ihr auch die Menschen versklavt, so haben ihre Mütter sie doch als Freie geboren« (nach 'Umar). Ausreichende Garantien zum Schutz der Freiheit der Individuen müssen geschaffen werden. Nur durch die šarî’a und die durch sie zugestandenen Verfahrensweisen dürfen sie eingeschränkt oder begrenzt werden.

b) Kein Volk darf die Freiheit eines anderen Volkes angreifen. Das angegriffene Volk darf den Angriff abwehren und seine Freiheit auf jede mögliche Weise wiedererlangen: »Gegen diejenigen, die sich (selber) helfen, nachdem ihnen Unrecht geschehen ist, kann man nicht vorgehen« (Koran 42, 41). Die internationale Gemeinschaft muss jedem Volk, das um seine Freiheit kämpft, helfen. Die Muslime sind dazu verpflichtet, ohne eine (vorherige) Erlaubnis dazu: »Die, wenn wir ihnen auf der Erde Macht geben, das Gebet verrichten, die Almosensteuer geben, gebieten, was Recht ist, und verbieten, was verwerflich ist« (Koran 22, 41).

Artikel 3

Das Recht auf Gleichheit

a) Alle Menschen sind vor der šarî’a gleich: »Der Araber hat keinen Vorrang vor dem Nichtaraber, der Nichtaraber keinen vor dem Araber, nicht der Hellhäutige vor dem Dunkelhäutigen, nicht der Dunkelhäutige vor dem Hellhäutigen, außer durch die Frömmigkeit« (Ausspruch des Propheten). Weder bei der Anwendung der šarî’a wird jemand bevorzugt: »Selbst wenn Fâtima, die Tochter Muhammads, stehlen würde, so würde auch ihr die Hand abgehackt werden.« (hadît nach Buhârî, Muslim, Abû Dâ'ûd, Tirmidî und Nasâ'î); noch beim Schutz, den die šarî’a gewährt: »Der Schwächste von euch ist bei mir der Starke, wenn ich ihm das Recht zukommen lasse, und der Stärkste von euch ist bei mir der Schwache, wenn ich ihm das Recht nehme« (Ausspruch des Kalifen Abû Bakr anläßlich seines Regierungsantritts).

b) Alle Menschen haben den gleichen menschlichen Wert: »Ihr seid alle von Adam, und Adam ist von Staub« (Ausspruch des Propheten anläßlich der Abschiedswallfahrt). Vielmehr unterscheiden sie sich durch die Taten: »Und alle werden nach dem eingestuft, was sie getan haben« (Koran 46,19). Niemand darf mehr als ein anderer einer Gefahr oder einem Schaden ausgesetzt werden: »Das Blut der Muslime ist gleichwertig« (überliefert von Ahmed). Jedes Denken, jede Gesetzgebung und jeder Zustand, die es erlauben, zwischen den einzelnen einen Unterschied aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Farbe, der Sprache oder der Religion zu machen, sind eine direkte Behinderung dieses allgemein isIamischen Prinzips.

c) Jeder hat Anspruch auf Nutzung der materiellen Ressourcen der Gesellschaft, wobei er die gleiche Arbeitsmöglichkeit wie der andere hat. »Und geht auf ihren Schultern (der Erde) herum und eßt von dem, was er euch beschert hat!« (Koran 67,15). Es ist nicht erlaubt, unter den Individuen hinsichtlich des Lohns einen Unterschied zu machen, wenn die aufgewandte Mühe und die ausgeführte Arbeit in Umfang und Art gleich sind: »Wenn dann einer (auch nur) das Gewicht eines Stäubchens an Gutem getan hat, wird er es zu sehen bekommen. Und wenn einer (auch nur) das Gewicht eines Stäubchens an Bösem getan hat, wird er es (ebenfalls) zu sehen bekommen« (Koran 99,7-.

Artikel 4

Das Recht auf Gerechtigkeit

a) Jeder hat das Recht darauf, sich in seiner Angelegenheit an die šarî’a zu wenden, und darauf, dass er nur nach der šarî’a beurteilt wird: »Und wenn ihr über eine Sache streitet, dann bringt sie vor Gott und den Gesandten« (Koran 4, 59). »Entscheidet zwischen ihnen nach dem, was Gott, (dir) herabgesandt hat und folge nicht ihrer (persönlichen) Neigung!« (Koran 5,49).

b) Es ist das Recht eines jeden, sich selbst gegen Unrecht, das ihm zugefügt wird, zu verteidigen: »Gott liebt nicht, dass man laut vernehmbar (gegen jemand) böse Worte gebraucht - außer wenn einem Unrecht geschehen ist« (Koran 4, 148). Auch ist es die Pflicht eines jeden, den anderen gegen Unrecht zu verteidigen, soweit er es kann: »Der Mensch helfe seinem Unrecht tuenden und Unrecht erleidenden Bruder: Tut dieser Unrecht, so verbiete er es ihm, erleidet dieser Unrecht so helfe er ihm« (nach Abû Bakr und 'Umar und Tirmidî). Es ist das Recht eines jeden, sich an eine legale Gewalt zu wenden, die ihn schützt und ihm Gerechtigkeit widerfahren läßt, ihn gegen Schaden und Unrecht verteidigt. Der muslimische Herrscher muss diese Gewalt einrichten und sie mit den Garantien ausstatten, die ihre Unbefangenheit und Unabhängigkeit gewährleisten: »Denn der Imam ist ein Schutz, hinter ihm wird gekämpft und bei ihm findet man Zuflucht« (nach Abû Bakr und 'Umar).

c) Es ist das Recht und die Pflicht eines jeden, das Recht des anderen oder das Recht der Gemeinschaft zu verteidigen als »hisba«: »Soll ich euch sagen, wer der beste Zeuge ist? Derjenige, der mit seiner Zeugnisaussage kommt, ehe er danach gefragt wurde« (hadît nach Muslim, Abû Dâ'ûd, Tirmidî und Nasâ'î) (Er übt die hisba freiwillig aus, ohne dass ihn jemand auffordert).

d) Das Recht eines jeden, sich zu verteidigen, darf unter keinen Umständen entzogen werden: »Der Inhaber eines Rechts hat Aussage« (hadît nach Muslim, Abû Dâ'ûd, Tirmidî, Nasâ'î und Buhârî). »Wenn vor dir zwei Prozeßgegner sitzen, so entscheide erst, wenn du den einen wie den anderen angehört hast, denn das ist geeignet, dir die Entscheidung klar zu machen« (hadît nach Abû Dâ'ûd und Tirmidî).

e) Niemand kann einen Muslim zwingen, einem Befehl, der der šarî’a widerspricht, zu gehorchen. Der Muslim muss nein sagen zu demjenigen, der ihm eine Sünde befiehlt, wer auch der Befehlende sein möge: »Wenn der Befehl zu einer Sünde gegeben wird, so gibt es keinen Gehorsam« (hadît nach Buhârî, Muslim, Abû Dâ’ûd, Tirmidî und Nasâ’î). Er hat auch den Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie seine Weigerung schützt in Solidarität mit dem Recht: »Der Muslim ist der Bruder des Muslims, er tut ihm kein Unrecht und gibt ihn nicht preis« (hadît nach Buhârî).
Forum -> Spiegel- und Reflexionsforum IV


Ähnliche Themen
"Ehrliche Juden empfinden dem Islam gegenüber Dankbarke
Islam - Verfangen in sich selber?
Bildung und Islam
Heiliger Krieg ! Judentum und Islam im Vergleich
ISLAM = ANTI-CHRISTENTUM
Exmason = der Name ist Erklärung
Ankündigung: Neue Regel im Islam-Forum
Angriff auf "den Islam"
Islam = Hingabe und Unterwerfung unter den Willen Gottes?
ISLAM Falsch Christentum dagegen richtig?