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Kopftuchträgerinnen












Wo ist denn das Kopftuch eigentlich verboten?

Die Diskussion wird vielfach so geführt, als würde der Frau verboten, überhaupt ein Kopftuch zu tragen.

Dikkutiert wird es, jawohl, aber niemand verbietet einer Frau, ein Kopftuch zu tragen, weder in Deutschland noch in der Türkei. Auf den Strassen wimmelt es nur so von Kopftuchträgerinnen.

Verboten ist es in öffentlichen Einrichtungen, in die die Frauen als Diensttuende oder als Studentinnen bzw. Schülerin gehen.
Dieses Verbot ist aber nicht aus Willkür entstanden. Vor 20 Jahren hat sich kein Mensch dafür interessiert. Dann aber kamen die Politiker, die den Islam als Grundlage für den Staat haben wollen und gegen jede Art von Sekularismus sind. Diese Leute haben diese jungen Frauen für ihre politischen Ziele entdeckt, weil diese Frauen wunderbar in die Opferrolle passen.

Angefangen hat es in der Türkei. Um die quantitative Bedeutung des Kopftuchverbots mal zu veranschaulichen sollte man sich ein paar Zahlen aus der Türkei ansehen.
Nur 10% der Studenten in der Türkei sind Frauen. Das ist traurig wenig aber auch ein anderes Thema.
Von diesen sind nur 2% Kopftuchträgerinnen.

Letztendlich geht es hier um einige Tausend Frauen.
Nicht dass jede dieser Frauen ein 100% iges Recht auf Selbstverwirklichung hat.
Die Diskussion wird aber so geführt, als wären Millionen von Frauen betroffen.
Daneben gibt es noch viele junge Mädchen in den Schulen, die aber im Gegensatz zu Studentinnen hauptsächlich auf Anregung und Bestimmung der Eltern hin ein Kopftuch tragen.

Nun etwas zur Natur des Kopftuches.
Auch hier werden zwei hauptsächliche Unterschiede teilweise bewusst unterdrückt.
Die Rede ist nicht von gewöhnlichem Kopftuch, das als Hutersatz oder Kopfschmuck sogar in Europa mal Mode war.
Die Rede ist vom Kopftuch als Verschleierung bzw. Bedeckung der Haare der Frau, weil eine Muslimin ihre Haare keinem fremden Mann zeigen darf.
Die Verhüllung des Kopfes geschieht aus religiösen Gründen und ist somit aktive Religionspraxis wie das Gebet oder das Fasten.

In einem sekularen System ist die aktive Religionspraxis während der Schule aber verboten; auch während des Dienstes in staatlichen Einrichtungen.
Eine Ausnahme im Rahmen des sog. Religionsprivilegs wurde den Nonnen und Novizinnen zugestanden.

Nun wird vielfach gesagt, was ist denn so schlimm daran?
In dieser auf den ersten Blick harmlosen Frage steckt eine Brisanz, die einer sozialen Bombe gleich kommt.

Ohne Zweifel ist das Kopftuch aktive Religionspraxis. Was ist aber mit den menschen, die in einem sekularen Staat nun gar nichts von der Religion wissen möchten? Was ist mit dem Recht eines Atheisten? Warum muss er eine Religionspraxis in seiner Schule dulden? Oder was ist mit dem anderen, die eine andere religöse Vorschrift praktizieren will?
Warum soll ein anderer Moslem nicht einfach das Gebet in der Klasse absolvieren, wenn eine Frau ein Kopftuch tragen darf?
Wer kann hier eine Grenze ziehen?

Bildungseinrichtungen in sekularen Ländern haben in erster Linie die Pflicht, Wissensinhalte aus den positiven, also empirischen Wissenschaften zu vermitteln. Die religiöse Erziehung ist immer ein Ausnahmefall auf freiwilliger Basis.
Das bedeutet, dass Wissen ohne den Einfluss jeglicher Metaphysik zu vermitteln ist.
Diesem Grundsatz sind die Länder verpflichtet.

Es gibt nicht nur die Rechte der Religiösen. Es gibt auch die Rechte der Nichtreligiösen und diese müssen nicht immer und überall Religionspraktika ertragen.
Nicht zuletzt deshalb gilt die Sekularität als eine grosse Errungenschaft. Übrigens erdacht von einem grossen Deutschen: Immanuel Kant.


Gruss
Forum -> Spiegel- und Reflexionsforum II


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