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Hallo Gabriele
| Zitat: |
| das kann doch eigentlich das ganze Jahr gehandhabt werden - warum nur im Ramadan ? |
Natürlich, darum ist den Gläubigen während des ganzen Jahres freiwilliges Fasten empfohlen. (Doch wenige nehmen diese Möglichkeit der freiwilligen Übung wahr.)
(Daher) ist das Fasten im Monat Ramadhan verpflichtend vorgeschrieben.
Da, wie bereits gesagt, sich nur die wenigstens belehren lassen und die Anweisungen und Empfehlungen des Lehrpersonals hören wollen, obschon sie die verbindlichen schriftlichen Anweisungen zu lesen verstehen - gehorchen sie lieber ihren eigenen menschlichen Schwächen, sündhaften Verlangen, als oben genannten Autoritäten.
So ist der Mensch - was gibt es da misszuverstehen?
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