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Suizid in Weltanschauungen
Die Frage der moralischen Zulässigkeit des Suizids wird kulturell sehr unterschiedlich betrachtet. Während westliche Gesellschaften den Suizid lange Zeit als unmoralisch und entehrend betrachteten, galt er in anderen Gesellschaften gerade als Methode, eine verlorene Ehre wiederherzustellen. (siehe hierzu z. B. Seppuku)
Ansichten zum Suizid in der Antike
Der griechische Philosoph Hegesias (3. Jahrhundert v. Chr.) betonte in seinen Vorträgen das Elend der menschlichen Existenz. Er schrieb dem Einzelnen das Recht zu, sich umzubringen. Das menschliche Leben habe an sich keinen besonderen moralischen Wert.
Aristoteles hingegen, einer der bedeutendsten Vertreter der griechischen Philosophie, verweist darauf, dass der Selbstmord als Flucht vor Schmerzen ein Ausdruck von Feigheit sei, und distanzierte sich in mehreren seiner Werke von dieser damals gängigen Praxis. Somit ist es kaum angebracht, der Antike eine einheitliche Stellung zum Suizid zuzuweisen.
Zu Zeiten des römisches Kaiserreichs galt es als ehrenvoll, sich in ausweglosen Situationen ins Schwert zu stürzen (siehe Varus, Nero). Ältere Vorbilder hierfür finden sich etwa in der Figur des Ajax in der Ilias. In der Oberschicht galt auch zuweilen das Sprichwort „Das Leben ist wie ein Theaterstück, das man vorzeitig verlässt, wenn es langweilt oder nicht mehr gefällt.“ Für Seneca konnte der Freitod je nach den Umständen Ausdruck sittlicher Freiheit und Verantwortung sein.
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Ansichten zum Suizid im Judentum
Der Schöpfer der Welt ist derjenige, der das Leben gibt und wieder nimmt. Vor dem 20. Jahrhundert wurden deshalb in Deutschland jene, die sich das Leben genommen hatten, wie Schwerkriminelle an besonderen Orten von Friedhöfen beerdigt, so zum Beispiel an der Friedhofsmauer. Danach setzte sich im 20. Jahrhundert die Praxis durch, den Suizid als Auswirkung einer psychischen Krankheit oder eines Extremzustands tiefster Verzweiflung zu betrachten, und es wurde normal beerdigt - jedenfalls die Platzierung des Grabes betreffend.
Im Staat Israel werden jene, die sich auf Masada im Altertum lieber töteten, als den Römern in die Hände zu fallen, eher verehrt als verurteilt.
Ansichten zum Suizid im Christentum
Die christliche Lehre bezog lange Zeit keine eindeutige Stellung zum Suizid. Der Kirchenvater Augustinus (354–430) verurteilte als erster in seinem Werk "De civitate Dei" den Suizid als Übel. Später verurteilte die Kirche den Suizid als Selbstmord kategorisch als Sünde. Lange Zeit verweigerte die Kirche Suizidopfern die Bestattung in "geheiligter Erde" auf Friedhöfen und ein kirchliches Begräbnis.
Ein wichtiges Argument des Katholizismus gegen Suizid ist, dass das Leben an sich Gott gehört und so die Herrschaft Gottes verletzt werden würde. Eng verwandt damit ist die Ansicht, dass menschliches Leben heilig und einzigartig ist und alle Anstrengungen unternommen werden müssen, es zu schützen. Ein berühmtes Gegenargument brachte David Hume, der anmerkte, dass es auch falsch sein müsse, einen natürlichen Tod hinauszuzögern, wenn es falsch ist, das natürliche Leben zu beenden, da dies Gottes Wille widersprechen würde.
Demgegenüber verwies Paul Moor in „Die Zeit“, Ausgabe 19/1969, darauf, dass die Bibel Selbsttötung nicht ausdrücklich verurteile, wie die Beispiele von Saul (1. Samuel 31,4), Abimelech (Richter 9,54) oder Samson / Simson (Richter 16,30) zeigten; wirklich zutreffend ist dies allerdings nur für das letztgenannte Beispiel. Demgegenüber erscheint der Suizid des Judas Ischarioth (Matthäus 27,5) in negativem Licht.
Ansichten zum Suizid im Islam
Im Islam ist Suizid ebenfalls verboten, einigen Hadith zufolge werden Menschen, die sich töten, die Aufnahme ins Paradies verweigert, und es droht ihnen ein „ewiges Höllenfeuer“. Denn im Auge der Moslems ist Allah der Schöpfer der Welt und damit derjenige, der das Leben gibt und auch wieder nimmt. Ein Selbstmord ist demnach eine schwerwiegende Sünde.
In jüngster Zeit jedoch rekrutieren extremistische islamistische Organisationen Selbstmordattentäter oftmals mit dem Hinweis, dass ein Suizid, der die „Feinde des Glaubens“ ins Verderben reißt, mithin eine erweiterte Selbsttötung, auf direktem Weg ins Paradies führe.
Ansichten zum Suizid im Buddhismus
Im Buddhismus ist der Suizid zwar nicht verboten oder geächtet, aber aus dem Verständnis des Reinkarnations-Glaubens heraus unsinnig, da davon ausgegangen wird, dass man in genau die gleichen Qualen neu hineingeboren wird, aus denen man mit dem Suizid fliehen wollte.
Werden beispielsweise hilflose Kinder zurückgelassen, wird man als noch schlimmeres Wesen oder in ein noch schlimmeres Schicksal hineingeboren. Die Beihilfe zum Suizid ist eindeutig verwerflich und führt unweigerlich zu schlechtem Karma mit all seinen Folgen.
Nur in sehr seltenen Extremfällen kann ein Suizid positiv bewertet werden, wenn beispielsweise durch den Suizid eines Menschen eine größere Menge von Menschen gerettet wird. Eine altruistische Motivation vorausgesetzt, würde gemäß dem buddhistischen Verständnis von Karma und Reinkarnation diese seltene Form des Suizids zu einer guten Wiedergeburt führen. (J. Lehmann hat in seinem Buch Buddha, Fischer Taschenbuch Verlag, 1983, ISBN 3-596-26548-7, auf den Seiten 114 f. ein solches Beispiel gegeben: Da schmeißt sich ein Häschen ins Feuer, um einem hungrigen Brahmanen als Wegzehrung zu dienen.)
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Ansichten zum Suizid in der westlichen Gesellschaft
Bei Menschen, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben, oder bei alten oder schwerkranken Menschen werden Suizidgedanken und Suizid in der Regel als verständlich angesehen. Das Recht, einen unabwendbaren langen Leidensprozess zu beenden, wird in verschiedenen Ländern durch die Gesetzgebung unterschiedlich unterstützt. Dies erregte in einigen Ländern eine Debatte um die gesetzliche Zulässigkeit aktiver und passiver Sterbehilfe.
Ansichten zum Suizid in anderen Kulturen
In anderen Kulturen kann die rituelle Selbsttötung gesellschaftlich akzeptiert sein. Zu nennen wären hier das japanische Seppuku oder das indische Sati. Auch bei den Maya in ihrer klassischen Periode war die Göttin Ixthab für diejenigen Krieger zuständig, die nach dem Verlust ihrer Ehre von ihr mit einem Seil in einen der dreizehn Himmel gezogen werden.
Schwieriger zu beurteilen ist die Rolle des Suizids bei den Suruahá im Amazonas-Gebiet. Cunahá, ein Gift zum Töten von Fischen, das aus bestimmten Lianenwurzeln gewonnen wird, nehmen die Stammesmitglieder auch irgendwann nach dem 12. Lebensjahr zu schamanistischen Zwecken zu sich. Dies endet dann tödlich, wenn die Wurzel nicht schnell genug wieder ausgespien wird. Es gibt auf der anderen Seite kein Wort für „Suizid“ bei den Suruahá.
In Japan gibt es den Fachausdruck Karōshi für einen „Selbstmord“ durch Überarbeitung und Tokkōtai (im Westen als Kamikaze bekannt) für die soldatische Selbstaufopferung der Kampfflieger im Zweiten Weltkrieg.
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Forschungsgeschichte
Der Soziologe Emile Durkheim hat 1897 mit seinem Werk über den Suizid (Le suicide) die sozialen Zusammenhänge der Selbsttötung auf empirischer Grundlage analysiert. Er unterscheidet zwischen dem egoistischen, dem altruistischen, dem anomischen und dem fatalistischen Suizid. In jedem Falle ist nach Durkheim eine soziale Desintegration eigentliche Ursache.
Tausende von Texten aller Art über verschiedenste Aspekte des Suizids hat 1927 Hans Rost in einer Bibliographie zusammengestellt. Die „Suizid-Bibliothek“ aus Rosts Nachlass steht heute in der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg, weite Teile davon sind auch auf Mikrofiche verfügbar (siehe Literatur).
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Juristische Bewertung
Strafrecht
Deutschland
Der Suizid ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, zumal eine Bestrafung wegen vollendeter Selbsttötung nie möglich wäre. Somit sind auch der Versuch und die Teilnahme (Beihilfe, Anstiftung) straffrei.
Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht.
Wer aufgrund einer Garantenstellung verpflichtet ist (z. B. Angehörige, Ärzte etc.), eine Selbsttötung zu verhindern, kann wegen Totschlags (oder ggf. Mordes) durch Unterlassen bestraft werden, wenn er die gebotene Rettungshandlung unterlässt.
Der Gehilfe, aber auch jeder nur rein zufällige Zeuge des Geschehens kann ferner, wenn er keine Hilfe leistet, nachdem der Suizident die Tatherrschaft verloren hat (z. B. weil er z. B. bewusstlos ist), wegen Unterlassener Hilfeleistung nach § 323 c StGB bestraft werden. In der Vergangenheit wurde nämlich vom Bundesgerichtshof die Meinung vertreten, dass das Auffinden eines bewusstlosen, aber noch nicht verstorbenen Suizidenten einen Unglücksfall im Sinne des § 323 c StGB darstelle. Dies ist in der Strafrechtswissenschaft umstritten und wird vor allem mit dem Argument abgelehnt, dass ein frei verantwortlicher Bilanz-Suizid kein Unglücksfall, sondern Ausfluss des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen sei. Dagegen wird vor allem eingewendet, dass hinzukommende Personen (Rettungsdienst, Notarzt, Angehörige) in dieser Situation meist nicht zuverlässig überprüfen können, ob es sich wirklich um einen frei verantwortlichen Suizid handelt. Im übrigen kann auch die gesamte Situation eines Suizidalen so interpretiert werden, dass eine Hilfe grundsätzlich erforderlich ist, also bereits z. B. ein Alleinlassen einer möglicherweise suizidalen Person eine unterlassene Hilfeleistung ist.
Allerdings kann die allgemeine Hilfeleistungspflicht in Konkurrenz zu einer bestehenden Patientenverfügung und zum Selbstbestimmungsrecht treten. Dann kann sich eine (ärztliche) Versorgung des Suizidenten als Körperverletzung darstellen, da sie nicht durch einen Notstand oder die Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt ist (siehe auch: Arzthaftung). In der Praxis werden im Falle eines Suizides in aller Regel sämtliche noch erfolgversprechenden lebensrettenden Maßnahmen durchgeführt, da das Vorhandensein oder die Wirksamkeit einer Patientenverfügung in der gebotenen Eile kaum geprüft werden können.
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