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| Im AT steht auch unter Lev. 25:44, dass ich Sklaven besitzen darf, sowohl männliche als auch weibliche, wenn ich sie von benachbarten Nationen erwerbe. Kannst Du bitte klären ob ich einen Österreicher besitzen darf? Das wäre wegen der Verständigung einfacher! Geht auch einer vom Freistaat Bayern? |
Du musst die Sklaven 6 Jahre besitzen und sie dann freilassen. Besser gesagt, wenn du Sklaven erwirbst dann um sie nach 6 jahren freizulassen. 6 Jahre indenen du sie gut behandelst.
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