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Selam Pax,
zu den unterschiedlichen Strafen im Koran bzgl. Ehebruch:
4:15 Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Gott ihnen einen Ausweg gibt.
4:16 Und bestraft die ehebrechenden Paare. Wenn sie (aber) umkehren und sich bessern, dann lasset ab von ihnen; denn Gott ist Gnädig und Barmherzig.
Zu 4:15
Aufgrund der vier Zeugen, die aufgebracht werden müssen, wird die Bestrafung dieser (in diesem Kontext: Huren-)Frau dadurch festgelegt, dass sie viermals fremdgegangen sein muss.
4:16 erwähnt die ehebrechenden Paare, welche bestraft werden müssen.
Die Strafe, die in 4:16 erwähnt wird, konkretisiert sich in 24:1-2.
Meiner Meinung nach also kein Widerspruch.
Wa salam!
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