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Wenn ich als Privater mich auf öffentlichen Verkehrsflächen bewege, bleibe ich PRIVAT.
Ich bleibe sogar Privater im Berufsleben, ausser als Angestellter des Staates, resp. des Militärs.
Und da die Ausübung der Religionsfreiheit vom STAAT garantiert wird - IST es ein Gewaltakt desselben, diese Ausübung auf eigenem Gebiet (Staatsgebiet) zu beschränken.
Wenn Ihr Deutschen Eure bestehenden Gesetze nicht einhalten WOLLT, so ändert sie.
Wenn Ihr sie aber beugen wollt, wundert Euch nicht, dass man sich diesem Druck nicht beugt.
Soviel zum thread und der Logik, lieber Herr Lehrer Heiko
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