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Eine muslimische Lehrerin darf an einer Stuttgarter Schule weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Damit ist das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen in Baden-Württemberg wieder in Frage gestellt.
Nach Auffassung der Richter ist die Anweisung der Schulleitung, ohne Kopftuch zu unterrichten, rechtswidrig. Die Anweisung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot aus religiösen Gründen, da Ordensschwestern an einer staatlichen Schule in Baden-Baden in ihrer Tracht allgemein bildende Fächer unterrichten dürfen, hieß es zur Begründung. Das Verbot für religiöse Kleidung gilt demnach auch für Ordenstrachten, befand das Stuttgarter Verwaltungsgericht.
Die Lehrerin, deren Klage nun zu ihren Gunsten entschieden wurde, ist seit 1973 im Schuldienst und trägt seit 1995 auch während des Dienstes eine Kopfbedeckung. Die 55-Jährige, die an einer Stuttgarter Grund- und Hauptschule unterrichtet, trat 1984 zum Islam über. Das baden-württembergische Schulgesetz verbietet seit dem Jahr 2004 das Tragen religiöser Symbole im Unterricht. Aus diesem Grund wurde die deutsche Muslimin Ferestha Ludin hier nicht in den Staatsdienst übernommen. Das Verbot wurde zwar vom Bundesverfassungsgericht gekippt, wurde aber daraufhin im Schulgesetz verankert. Mit Verweis darauf hatte die Schulverwaltung 2004 der nun erfolgreichen Klägerin das Tragen des Kopftuchs verboten.
Keine Berufung zugelassen
Die 55-jährige Stuttgarter Lehrerin darf nach dem Urteilsspruch demnach weiter ihr Kopftuch tragen - wie bereits seit elf Jahren. Von Eltern und Schülern wurde das Tragen des Kopftuchs bei ihrer Lehrerin auch niemals als Problem empfunden. Vielmehr wurde in den vergangen Jahren stets das integrative Wirken der erfahrenen deutschen Lehrerin an der Schule mit einem besonders hohen Anteil an Ausländern gelobt. Eine Berufung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nicht zugelassen.
Kultusminister Rau bekräftigt Linie
Das Kultusministerium will nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, ob es dennoch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird. Unabhängig davon sei man immer noch der Auffassung, dass das Kopftuch auch eine politische Botschaft beinhalten kann, deren Inhalt nicht mit der Landesverfassung und dem Grundgesetz vereinbar ist, sagte Kultusminister Helmut Rau (CDU). "Der entscheidende Punkt ist die Mehrdeutigkeit. Das Kopftuch kann eben auch als Symbol des politischen Islamismus verstanden werden", sagte Rau weiter. Weder mit der christlichen Ordenstracht noch mit der jüdischen Kippa sei eine solche politische Botschaft verbunden.
[img]http://www.swr.de/-/id=1384550/property=detail/width=120/height=160/1ah93gv/index.jpg[/img]
Quelle:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...382514/1d5apg5/
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page...ail.php/1198035
http://www.zeit.de/dpa/generatedSite/iptc-...pa_12139724.xml
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