Die TVT lehnt das Schlachten insbesondere von Rindern, Schafen und Ziegen ohne vorherige Betäubung ab.
Begründung:
1. Die Tiere können durch das betäubungslose Schlachten erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt werden!
Beim betäubungslosen Schlachten kann es infolge der Art und Weise der Ruhigstellung (insbesondere Rinder), des Hautschnitts, der Durchtrennung der Weichteile des Halses bis auf die Wirbelsäule und der Atemnot durch Aspiration von Blut in Bronchien und Lunge zu erheblichen Schmerzen und Leiden kommen. |