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Hier wird nichts schön geredet und Glasklar beschrieben, vieleich gefällt es einigen Christen und Islamhassern nicht, aber dies ist die klare Wahreit!
Nach diesen Berichten besteht also kein Zweifel, daß zu Lebzeiten des Propheten Muhammad (s) dem einzelnen Menschen die Freiheit zugestanden wurde, selbst zu entscheiden, welcher Religion er angehören will - und das ist ein wesentliches Element der Religionsfreiheit.
Ein Einwand, der dem Islam gegenüber immer wieder gemacht wird - und es ist bei weitem nicht der einzige Einwand - besteht darin, daß es dort, wo der Islam vorherrscht, keine Religionsfreiheit geben könne, weil der Abfall vom Islam, d.h. wenn ein Muslim seine Religion verläßt und eine andere, z.B. das Christentum annimmt, mit dem Tode bestraft würde. Schauen wir uns diese Frage nun aber einmal sachlich und ohne große Emotionen an. Von der Freiheit zur Entscheidung, einen Glauben anzunehmen, haben wir bereits gesprochen. „Kein Zwang im Glauben“, heißt die Maxime. Also - wenn sie gültig ist - kann es im Islam keinen Glaubenszwang geben. Die Androhung der Todesstrafe andererseits ist nichts anderes als ein Zwangsmittel, und zwar das äußerste Zwangsmittel, das den einzelnen Menschen betreffen kann. Wie erklärt sich dieser Widerspruch?
Es ist ganz einfach: Es ist kein Widerspruch, sondern ein Mißverständnis. Mangelnde Sachkenntnis hat viele oberflächliche Betrachter des Islam - und dazu gehören nicht nur Nichtmuslime, sondern leider auch Muslime - hat viele oberflächliche Betrachter des Islam zu der Auffassung gebracht, der Islam bestrafe die Abkehr vom Glauben mit dem Tod. Das ist nicht zutreffend. Es ist richtig, daß es im islamischen Recht die Todesstrafe gibt, und zwar bei bestimmten Kapitalverbrechen, nämlich Mord (wobei den Angehörigen des Opfers freigestellt ist, auf die Todesstrafe zu verzichten und statt dessen ein Blutgeld anzunehmen), bei Ehebruch und bei Hochverrat. Für den murtad, d.h. die Person, die den Glauben verläßt, gibt es keinen Koranvers, der dafür eine Strafe vorsieht – geschweige denn die Todesstrafe. Zweifellos ist es aber so, daß in der islamischen Geschichte manchmal Menschen getötet wurden, die den Islam verlassen hatten. Aber in solchen Fällen waren es andere Gründe, die zu ihrem Tod geführt haben. Große islamische Gelehrte, darunter Imam Malik und Imam Ahmad ibn Hanbal, auch Abu Hanifa und sogar der bei den Modernisten als „urkonservativ“ verschrieene Ibn Taimijja vertreten die Ansicht, Krieg gegen die Ungläubigen, d.h. sie mit dem Tod bedrohen, habe nichts mit ihrem Unglauben zu tun, sondern ist nur dann erlaubt, wenn sie den Muslimen Schaden zufügen. Krieg ist ein Mittel der Selbstverteidigung, aber nicht der Verbreitung des Glaubens. Derselbe Ibn Taimijja sagt, der Koranvers „Kein Zwang im Glauben“ ist von allgemeiner Tragweite und nicht etwa durch spätere Offenbarungen wie die über Krieg zwischen Muslimen und Ungläubigen aufgehoben (risalatu-l-qital).
Der berühmte Koranexeget Zamachschari stützt seine Meinung, daß niemand zum Glauben gezwungen werden könne und dürfe, auch nicht der murtad, durch Heranziehen des folgenden Koranverses: „Und wenn dein Herr gewollt hätte, so würden alle auf der Erde insgesamt gläubig werden. Willst du etwa die Leute zwingen, gläubig zu werden?“ (10:100)
Nun gibt es aber zweifellos das Wort des Propheten Muhammad (s): „Wer die Religion verläßt, den tötet.“ (Buchari). Dieses Wort des Propheten (s) steht aber nicht isoliert, sondern ist im Zusammenhang mit anderen seiner Anweisungen und Verhaltensweisen zu sehen, bevor man daraus Schlüsse ziehen kann. Studiert man die Lebensgeschichte des Propheten (s), kommt man zu der Einsicht, daß in den wenigen Fällen, wo jemand zu Tode kam, nachdem er den Islam verlassen hatte, dies geschah, weil die betreffende Person sich zugleich auf die Seite der Feinde der Muslime schlug und den Muslimen den Krieg erklärte. Mit anderen Worten: Todesstrafe bei Hochverrat - ja, Todesstrafe als Mittel zur Zwangsbekehrung - nein.
Denn ganzen text kann man hier lesen, leute folgt nicht euren Wunschvorstellungen!
http://www.al-islam-web.de/RELIGION.....IT_AUS_ISLAMISC.37.0.html
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Hallo Mystik,
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| Nach diesen Berichten besteht also kein Zweifel, daß zu Lebzeiten des Propheten Muhammad (s) dem einzelnen Menschen die Freiheit zugestanden wurde, selbst zu entscheiden, welcher Religion er angehören will - und das ist ein wesentliches Element der Religionsfreiheit. |
Das sagt auch folgender Koranvers:
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| Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Wer nun an die Götzen nicht glaubt, an Gott aber glaubt, der hat gewiß den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Gott ist Allhörend, Allwissend.[2:256] |
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Selam Mystic,
auch für dich gilt, besser forschen!
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| weil der Abfall vom Islam, d.h. wenn ein Muslim seine Religion verläßt und eine andere, z.B. das Christentum annimmt, mit dem Tode bestraft würde. |
--> siehe:
| Sahih Muslim hat folgendes geschrieben: |
`Abdullah Ibn Mas`ud: Der Gesandte Allahs sagte:
Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah, und dass ich der Gesandte Allahs bin, darf nicht vergossen werden, außer in einem von drei Fällen: Im Fall der Unzucht durch einen, der geheiratet hat, im Fall der Wiedervergeltung für Mord und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemein-schaft (der Muslime) löst.
Nummer des Hadith im Sahih Muslim [nur auf Arabisch]: 3175 |
Stimmt, sowas gibt's im Koran nicht; solch etwas sinnloses! Aber doch doch in den Hadith!
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| Es ist richtig, daß es im islamischen Recht die Todesstrafe gibt, [. . .] nämlich [. . .] bei Ehebruch |
Bist du ganz bei sinnen? Woher hast du das aufgeschnappt? Wieso lässt du sowas veröffentlichen?
Lies mal Sure 24 und sieh, was für eine Bestrafung der Koran vorgesehen hat im Gegensatz zu einer Todesstrafe, die vom Koran NIE legitimiert wurde!
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| nachdem er den Islam verlassen hatte, dies geschah, weil die betreffende Person sich zugleich auf die Seite der Feinde der Muslime schlug und den Muslimen den Krieg erklärte. Mit anderen Worten: Todesstrafe bei Hochverrat |
Selbst bei Hochverrat ist kein Krieg vorgesehen mein Lieber! Erst wenn die gegnerische Seite angreift, ist man im Islam berechtigt, zurückzuschlagen!
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| Denn ganzen text kann man hier lesen, leute folgt nicht euren Wunschvorstellungen! |
Und man folge auch nicht den korrupten Lehren, die verbreitet werden, sondern lese den Koran direkt selber!
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| Stimmt, sowas gibt's im Koran nicht; solch etwas sinnloses! Aber doch doch in den Hadith! |
Das es nicht im Koran steht, sondern in den Hadith sind wir uns ja einig.
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Bist du ganz bei sinnen? Woher hast du das aufgeschnappt? Wieso lässt du sowas veröffentlichen?
Lies mal Sure 24 und sieh, was für eine Bestrafung der Koran vorgesehen hat im Gegensatz zu einer Todesstrafe, die vom Koran NIE legitimiert wurde! |
Der Koran schreibt diese Todesstrafe aufgrund Ehebruch nicht vor, dass stimmt.
Doch die Todesstrage als Strafmaß aufgrund Ehebruch zieht ihre Legitimität aus dem Hadith, d.h. den gesprochenen und geschriebenen Aufzeichnungen des Propheten Mohammed (s). Aber auch hier gibt es Regeln.
Hier mal ein Hadith:
Es erzählte Abu Nudschaid Imran ibn al-Husain al-Khuza'i (r), dass eine Frau aus dem Dschuhaina-Stamm aufgrund eines Ehebruchs schwanger wurde. Sie kam zum Propheten (s), gab ihre Schuld zu und sagte: "Oh Gesandter Allahs, ich habe eine schwere Sünde begangen. Bestrafe mich also dementsprechend." Der Prophet (s) ließ ihren Vormund kommen und sagte zu ihm: "Behandle sie gut, und bringe sie wieder zu mir, wenn sie entbunden hat." Der Vormund führte die Anweisungen durch und brachte sie zurück zum Propheten (s), der das Urteil sprach und ihre Hinrichtung anordnete. Man band daher ihre Kleider um ihren Körper fest ***, und sie wurde zu Tode gesteinigt. Danach leitete der Prophet (s) ihr Begräbnisgebet. Umar bemerkte sodann: "Oh Prophet Allahs (s)! Sie ist eine Ehebrecherin und du leitest ihr Begräbnisgebet?" Der Prophet (s) sagte: "Sie hat in so einem Maß bereut, dass, wenn diese Reue auf siebzig Personen aus Medina verteilt würde, sie für alle ausgereicht hätte. Gibt es etwas besseres, als dass sie sich selbst für Allah, den Allmächtigen und Erhabenen, aufgeopfert hat?" (Muslim)
***Bei einer steinigung pflegte man die Kleidung festzubinden, um zu verhindern, dass während des Steinigens eine Blöße des Verurteilten sichtbar wurde.
Daran erkennt man sofort, dass die Frau aufgrund Reue bestraft werden wollte.
Ehebruch wird in allen Religionen als Sünde verachtet. Die Bibel sieht die Todesstrafe für den Ehebrecher wie die Ehebrecherin vor (Lev. 20:10). Auch der Islam bestraft sowohl den Ehebrecher wie die Ehebrecherin (24:2).
Allerdings unterscheidet sich die Definition von Ehebruch im Qur'an von der in der Bibel. Gemäß dem Qur'an bezieht sich Ehebruch auf eine außereheliche Beziehung eines verheirateten Mannes oder einer verheirateten Frau. Die Bibel erachtet nur die außereheliche Beziehung einer Frau als Ehebruch (Leviticus 20:10, Deuteronomy 22:22, Proverbs 6:20-7:27).
"Wenn ein Mann gefunden wird, welcher der Frau eines anderen beischlief, müssen beide, der Mann der mit ihr schlief und die Frau sterben. Ihr müsst das Üble ausmerzen aus Israel." (Deut. 22:22).
"Wenn ein Mann Ehebruch mit eines anderen Mannes Frau begeht, müssen der Ehebrecher und die Ehebrecherin zu Tode gebracht werden." (Lev. 20:10).
Gemäß biblischer Definition wird es als gar kein Verbrechen angesehen, wenn ein verheirateter Mann mit einer unverheirateten Frau schlief. Der Ehemann, der eine außereheliche Beziehung zu einer unverheirateten Frau unterhält, ist kein Ehebrecher und die unverheiratete Frau, die sich mit ihm einlässt, keine Ehebrecherin. Kurz um, Ehebruch ist jeder unerlaubte Geschlechtsverkehr, bei welchem eine verheiratete Frau involviert ist. Die außereheliche Affäre eines verheirateten Mannes ist in der Bibel nicht an sich ein Vergehen. Warum gibt es diesen doppelten moralischen Maßstab? Laut der Encyclopaedia Judaica, wurde die Frau als Eigentum des Mannes betrachtet und Ehebruch als eine Verletzung der ihm exklusiv zustehenden Verfügungsrechte über sie; die Frau als Eigentum des Mannes hatte keine gleichen Rechte über ihn. Das bedeutet, dass ein Mann, der außerehelichen Geschlechtsverkehr mit einer verheirateten Frau hatte, dafür bestraft wurde, weil er das Eigentumsrecht eines anderen Mannes verletzt hatte.
Wenn ein verheirateter Mann im heutigen Israel außerehelich mit einer unverheirateten Frau geschlechtlich verkehrt, werden seine daraus hervorgehenden Kinder als ehelich angesehen. Wenn hingegen eine verheiratete Frau eine entsprechende Beziehung zu einem anderen Mann hat, egal ob dieser verheiratet ist oder nicht, werden ihre Kinder als nicht nur unehelich, sondern als Bastarde angesehen und ihnen ist es nicht erlaubt andere Juden zu heiraten außer Konvertiten oder andere Bastarde. Diese Auflage reicht bis ins zehnte Glied ihrer Nachkommen bis die Schande des Ehebruchs vermutlich getilgt ist.16
Der Qur'an hingegen hat die Frau niemals als Eigentum irgendeines Mannes angesehen. Der Qur'an beschreibt beredt die Beziehung zwischen Eheleuten:
" Und unter Seinen Zeichen ist dies, dass Er Gattinnen für euch aus euch selber schuf, auf dass ihr Frieden bei ihnen finden möget; und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Hierin liegen wahrlich Zeichen für ein Volk, das nachdenkt." [30:21]
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| Und man folge auch nicht den korrupten Lehren, die verbreitet werden, sondern lese den Koran direkt selber! |
. und lese auch Hadithe, gell?
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| Doch die Todesstrage als Strafmaß aufgrund Ehebruch zieht ihre Legitimität aus dem Hadith, d.h. den gesprochenen und geschriebenen Aufzeichnungen des Propheten Mohammed (s). Aber auch hier gibt es Regeln. |
Selam Mystic!
Ich frage mich dann, wieso der Koran überhaupt herabgesandt wurde, wenn die Ahadith die Religion bestimmen? Und dann noch so grässlich?
Ehebruch wird nirgends im Koran mit der Todesstrafe versehen!
Mein Lieber, wenn nicht einmal Abfall vom Islam mit der Todesstrafe im Koran versehen wird, wieso wird das bei Ehebruch in den Ahadith legitimiert?
Äusserst fragwürdige Denkweise der "muslimischen" Gelehrten im Osten.
Der Koran ist doch klar genug?
Und schau was der Koran deutlich sagt:
(Dies ist) eine Sura, die Wir hinabsandten und die Wir zum Gesetz erhoben, und worin Wir deutliche Zeichen offenbarten, auf das ihr ermahnt sein möget. [24:1]
Die ganze Sure 24 ist also als Gesetz zu verstehen!
Ich frag mich, wieso die (sorry für den Begriff, aber geht leichter so) Ahadith-Anhänger diesen Vers nicht beachten.
Der Koran ist doch in diesem Standpunkt klar?
Und schau doch, wie schwer es ist, Ehebruch nachzuweisen:
Und denjenigen, die ehrbaren Frauen vorwerfen, jedoch nicht vier Zeugen herbeibringen, verabreicht achtzig Peitschenhiebe. Und lasset ihre Zeugenaussage niemals gelten; denn sie sind es, die Frevler sind ; [24:4]
So wird eine Bestrafung schon fast unmöglich gemacht, da 4 Zeugen zu holen sind. (man könnte hier noch über die "Art" der Zeugen reden, ob es z.B. auch die biologischen Codes Adenin, Guanin, Cytosin und Thymin sein könnten ; also ein biologischer Nachweis eines Ehebruchs.)
Daraus ist ganz klar zu entnehmen, dass die Privatsphäre im Koran hochgeschätzt wird.
Wer sich nicht absolut sicher ist, dass Ehebruch begangen wurde, der wird keine Vermutungen betreiben, allein weil er bei einem Fehlvermuten 80 Hiebe bekommt!
Dass es im Koran "nicht definiert" wurde, für welche Zustände des Ehebruchs dieser Vers gelte, geht nicht als Argument durch.
Was ich aber bei deinem Vergleich noch weniger verstehe: Wieso vergleichst du hier den Koran mit der Bibel? Es geht um ein Gesetz! Und wenn es um ein Gesetz geht, dann gilt der Koran allein! Deswegen ist es mir unerklärlich, ehrlich gesagt, wieso du hier die Bibel zu Rate ziehst.
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| . und lese auch Hadithe, gell? |
Nicht nötig Koran reicht zur genüge aus!
Folgt dem, was zu euch von eurem Herrn herabgesandt wurde, und folgt keinen anderen Beschützern außer Ihm. Wie wenig seid ihr (dessen) eingedenk! [7:3]
Diejenigen, zu denen die Leute sagten: "Seht, die Leute haben sich bereits gegen euch geschart; fürchtet sie darum!" - nur stärker wurden sie im Glauben und sagten: "Uns genügt Gott, und Er ist der beste Beschützer!" [3:173]
Koran allein - Gott allein reicht aus!
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