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Gebet für die Gläubigen eine Pflicht












[4:101] Und wenn ihr durch das Land zieht, so ist es keine Sünde für euch, wenn ihr das Gebet verkürzt, WENN IHR FÜRCHTET, die Ungläubigen könnten euch bedrängen. Wahrlich, die Ungläubigen sind eure offenkundigen Feinde.
->SHOLAT KHOUF

[4:103] Und wenn ihr das Gebet verrichtet habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen und im Liegen. Und wenn ihr IN SICHERHEIT seid, dann verrichtet das Gebet; wahrlich das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht.
->SHOLAT FARDHU AIN
Forum -> Spiegel- und Reflexionsforum I


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