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Ist es in jedem Fall lieblos, Zinsen zu verlängern? Nicht unbedingt. Die Juden sollten bemerkenswerterweise nur von Mitisraeliten keine Zinsen nehmen, doch im Falle von Fremden war es anders. Im Gesetz hieß es:
“Du kannst einen Ausländer Zins zahlen lassen“ (5. Mose 23:20). Warum dieser Unterschied? Weil ein Ausländer, der sich in Israel aufhielt, wahrscheinlich ein Geschäftsmann war und der ausgeliehene Betrag geschäftlichen Zwecken diente. Somit war es nur recht und billig, daß der Geldverleiher an dem zu erwartenden Profit teilhatte, und das konnte er dadurch, daß er Zinsen verlangte.
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5. Mose
23:20Du sollst nicht Zins nehmen von deinem Bruder, Zins an Silber, Zins an Speise, Zins von sonst etwas, das man verzinsen kann.
23:21 Vom Ausländer darfst du Zins nehmen, aber von deinen Brüdern nicht fordern, auf daß dich der Herr, dein Gott, in all deiner Hände Werk segne in dem Lande, in das du kommst, es zu besetzen.
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