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Gott ist alleiniger Eigentümer, der Mensch der Besitzer












Lieber Werner May

Deine Frage ist korrekt gestellt und wird in der heutigen Zeit, wie so vieles ignoriert und im Islam wie folgt beantwortet.

Gott ist der alleinige Eigentümer und der Mensch der Besitzer.
Ursprünglich wurde es einem Besitzer nicht erlaubt, auf Grund und Boden zu verbleiben, so er diesen nicht bearbeitete, bebaute, nutzte.
(Heute hat sich vieles geändert .)

Silvio Gesell beantwortet in seiner "Die natürliche Wirtschaftsordnung - Freiland und Freigeld" diese Frage ähnlich.

Der Staat ist der alleinige Besitzer von Grund und Boden und die Staatsbürgerdie Pächter, wobei die Pacht sich wieder aus dem durchschnittlichen Ertrag ergibt.
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