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Hallo Wu!
Es gibt eine konkrete Strafandrohung, die aber nicht das "Diesseits" betrifft, und ein Mord, aufgrund der Abwendung vom Islam, kommt einer Selbstjustiz gleich (die wiederum verboten ist), erlaubt ist die Ermahnung
Siehe:
Und wenn unter euch solche sind, die an das glauben, womit ich gesandt bin, und andere, die nicht glauben, so habet Geduld, bis Allah zwischen uns richtet, denn Er ist der beste Richter."
7/78
oder
Wir wissen am besten, was sie sprechen; und du bist nicht (berufen), sie irgend zu zwingen. Ermahne drum durch den Koran den, der Meine Drohung fürchtet
50/45
Ein Glaubensbezeugnis aus Angst vor dem Tod, wird auch nicht verziehen, daher ist eine Mordandrohung in sich Paradox!
Allahs Vergebung ist nur für jene, die unwissentlich Böses tun und bald darauf Reue zeigen. Solchen wendet Sich Allah erbarmend zu; und Allah ist allwissend, allweise.
4/17
Doch Vergebung ist nicht für jene, die so lange Böses tun, bis zuletzt, wenn der Tod einem von ihnen naht, er spricht: "Ich bereue nun", noch für die, die als Ungläubige sterben. Ihnen haben Wir schmerzliche Strafe bereitet.
4/18
Amalia
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