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Guten Morgen,
wenn ich das also richtig verstanden habe, dann ist es Allahs Wille zuzuschreiben, wenn Jemanden solch ein Zauber wiederfährt!
Die solche ein Zauber anwenden haben keinen Anteil am Paradies.
Wie ist es denn um denjenigen gestellt, welcher diesen Zauber wiederfahren ist und somit einem, ich nenne es mal Fluch, erlegen ist.
Er darf ja dem Glauben nach kein "Gegenzauber" anwenden, um sich von diesem Fluch zu lösen!?
Er würde sich ja so auch der Zauberei schuldigen machen, oder!?
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