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Liebe Unien,
Du sprichst die Rechtssprechung an, und hier sind einige Info's wichtig:
Das Bundesverfassungsgericht Deutschlands hat bereits 1956 festgestellt, "das man nicht in die Zukunft des Menschen (Straftäters) blicken kann". Man kann nicht beurteilen, ob jemand der einmal gemordet hat, einmal Sexualverbrecher war, einmal eine Bank ausgeraubt hat oder einmal seine Nachbarn betrogen hat, auch immer diese Taten begehen wird. Und man kann es selbst dann nicht behaupten, wenn der Mensch seine Vergehen oder Verbrechen zig-mal wiederholt hat. Denn: Niemand kann in die Zukunft blicken; kein Opfer, kein Richter, kein Staatsanwalt, kein Rechtsanwalt und schon gar kein Täter.
In dem damaligen Grundsatzurteil (auch heute noch gültig) ging es darum, ob lebenslange Haft nun wirklich Haft bis zum natürlichen Tod bedeutet, und ob eine solche Haft sich mit Art.1 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar) verträgt.
Nun kann man sehr intuitiv fragen: "Was ist denn mit der Würde des Opfers?" Und diese Frage ist berechtigt - aber: heutzutage stehen dem Opfer eine Menge an psychologischer und psychotherapeutischer Wege offen, um die Gewalttat zu bewältigen. Es stellt sich die Frage, ob man einem Täter nicht auch psychologische und psychotherapeutische Hilfe zukommen lassen sollte, damit dieser nach einer zeitbedingten Entlassung aus einem Gefängnis seine Taten eben nicht wiederholt....
Ich kenne kein europäisches Rechtssystem, in dem den Opfern und den Tätern Gerechtigkeit wiederfährt. Eine gerechte Strafe für einen Täter wäre, ihn solange psychotherapeutisch zu behandeln, bis er wirklich keine Gefahr für seine Umwelt mehr ist - man bedenke: kein Mensch wird als Täter geboren, schon garnicht als Gewalttäter! Wenn also ein Mensch zum Gewalttäter wird, dann liegen seinem Verhalten unbewältigte Problematiken zugrunde - die können materieller, seelischer, geistiger und auch medizinischer Natur sein. Und wenn eine Lebensgesellschaft es zugelassen hat, das der spätere Gewalttäter seine Krankhaftigkeit nicht nur erworben, sondern sogar ausgelebt hat, dann hat diese Lebensgesellschaft auch die Verpflichtung, eben diese Krankhaftigkeit des Menschen zu behandeln. Ein "lebenslanges Einsperren", wie z.B. in den USA, ist letztlich nur eine lebenslange psychische Folter - und leidende Opfer, die diese befürworten, nehmen letztlich nur Rache. Rache aber ist verwerflich, egal wer sie aus welchem Grund ausübt.
Damit wir uns richtig verstehen: Ich "breche hier keine Lanze für Gewalttäter" - Ich denke mir aber, das Gerechtigkeit keine einseitige Sache ist. Gerechtigkeit für die Opfer kann nicht Ungerechtigkeit für die Täter bedeuten. Das wäre dann nämlich genauso wie der "Daschner-Prozess": "Ist Folter oder Folterandrohung erlaubt, wenn es darum geht, ein unschuldiges Opfer zu retten" - oder wie im jüngsten "Luftsicherheitsgesetz-Urteil": Darf die Bundeswehr per Gesetzeskraft ein Flugzeug abschiessen, wenn neben Terroristen auch Zivilisten an Bord sind, um ein grösseren Massenmord zu verhindern?
Beide Handlungs-Tatbestände, Folter und das Abschiessen eines Flugzeuges mit auch Zivilisten, sind zu Recht vom Verfassungsgericht verboten worden - eben weil damit keinerlei Gerechtigkeit auch den Opfern gegenüber gegeben ist.
Bei der Frage, wie mit Straftätern umzugehen ist, muss Gerechtigkeit vor Rache stehen - und Therapie vor Angst.
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