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Ich denke auch dass da ein Unterschied besteht, ob jungfräulich oder ob nicht...wobei phädophiles Verhalten für mich das unfassbarste ist, was es gibt. Wie Thomas schon angesprochen hat, so sehe auch ich hier einen Verfall ... (auch) nicht nur der Moral, sondern einer ganzen Gesellschaft.
Heute wird uns an allen Ecken und Kanten suggeriert, was Spaß macht, es wird von Toleranz gesprochen, die in diesem Zusammenhang wohl von dem ein oder anderen mißverstanden wird.
So gibt es auch im Internet boards, an denen sich pädophile über ihre Phantasien austauschen, versucht man sich dort einzuschalten, wird man gesperrt, bzw. das board verschwindet und läßt sich unter einer anderen url wieder finden. Sie erwarten tatsächlich Verständnis für ihre Phantasien...wobei ich mich ernsthaft frage, ob es sich wirklich nur um Phantasien handelt....
Die Opfer werden solche traumatischen Erlebnisse ihr Leben lang nicht mehr los. Sie werden zusätzlich noch durch die Berichterstattung über die Medien immer wieder daran erinnert. Wobei ich eine solche Berichterstattung mit gemischten Gefühlen betrachte....es gibt genügend die sich selbst an solchem Leid noch aufgeilen...sorry für die Ausdrucksweise.
Desweiteren haben die Opfer es sehr schwer, eine Beziehung einzugehen. Schwer auch für den Mann, der es ernst meint und schlimmsten Falls nicht einmal etwas davon weiß, weil die Opfer aus Scham nicht darüber sprechen.
Es geht immer nur um den Täter, aber wer fragt nach den Opfern ? Die werden gnadenlos in den Medien noch zur Schau gestellt, während man den Täter unkenntlich zeigt.
Einmal Sexualtäter, immer Sexualtäter. Solange unsere Rechtssprechung hierbei nicht rigoros durchgreift, wird es immer solche Straftaten geben, wobei ich allerdings auch anzweilfen möchte, dass durch härtere Starfen sich etwas ändern wird. Denn die meisten Delikte werden an nahe stehenden Personen begangen.... und wie oft wird ihnen nicht geglaubt....oder noch dafür verantwortlich gemacht, dass es ihnen passiert ist.
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Liebe Unien,
Du sprichst die Rechtssprechung an, und hier sind einige Info's wichtig:
Das Bundesverfassungsgericht Deutschlands hat bereits 1956 festgestellt, "das man nicht in die Zukunft des Menschen (Straftäters) blicken kann". Man kann nicht beurteilen, ob jemand der einmal gemordet hat, einmal Sexualverbrecher war, einmal eine Bank ausgeraubt hat oder einmal seine Nachbarn betrogen hat, auch immer diese Taten begehen wird. Und man kann es selbst dann nicht behaupten, wenn der Mensch seine Vergehen oder Verbrechen zig-mal wiederholt hat. Denn: Niemand kann in die Zukunft blicken; kein Opfer, kein Richter, kein Staatsanwalt, kein Rechtsanwalt und schon gar kein Täter.
In dem damaligen Grundsatzurteil (auch heute noch gültig) ging es darum, ob lebenslange Haft nun wirklich Haft bis zum natürlichen Tod bedeutet, und ob eine solche Haft sich mit Art.1 GG (Die Würde des Menschen ist unantastbar) verträgt.
Nun kann man sehr intuitiv fragen: "Was ist denn mit der Würde des Opfers?" Und diese Frage ist berechtigt - aber: heutzutage stehen dem Opfer eine Menge an psychologischer und psychotherapeutischer Wege offen, um die Gewalttat zu bewältigen. Es stellt sich die Frage, ob man einem Täter nicht auch psychologische und psychotherapeutische Hilfe zukommen lassen sollte, damit dieser nach einer zeitbedingten Entlassung aus einem Gefängnis seine Taten eben nicht wiederholt....
Ich kenne kein europäisches Rechtssystem, in dem den Opfern und den Tätern Gerechtigkeit wiederfährt. Eine gerechte Strafe für einen Täter wäre, ihn solange psychotherapeutisch zu behandeln, bis er wirklich keine Gefahr für seine Umwelt mehr ist - man bedenke: kein Mensch wird als Täter geboren, schon garnicht als Gewalttäter! Wenn also ein Mensch zum Gewalttäter wird, dann liegen seinem Verhalten unbewältigte Problematiken zugrunde - die können materieller, seelischer, geistiger und auch medizinischer Natur sein. Und wenn eine Lebensgesellschaft es zugelassen hat, das der spätere Gewalttäter seine Krankhaftigkeit nicht nur erworben, sondern sogar ausgelebt hat, dann hat diese Lebensgesellschaft auch die Verpflichtung, eben diese Krankhaftigkeit des Menschen zu behandeln. Ein "lebenslanges Einsperren", wie z.B. in den USA, ist letztlich nur eine lebenslange psychische Folter - und leidende Opfer, die diese befürworten, nehmen letztlich nur Rache. Rache aber ist verwerflich, egal wer sie aus welchem Grund ausübt.
Damit wir uns richtig verstehen: Ich "breche hier keine Lanze für Gewalttäter" - Ich denke mir aber, das Gerechtigkeit keine einseitige Sache ist. Gerechtigkeit für die Opfer kann nicht Ungerechtigkeit für die Täter bedeuten. Das wäre dann nämlich genauso wie der "Daschner-Prozess": "Ist Folter oder Folterandrohung erlaubt, wenn es darum geht, ein unschuldiges Opfer zu retten" - oder wie im jüngsten "Luftsicherheitsgesetz-Urteil": Darf die Bundeswehr per Gesetzeskraft ein Flugzeug abschiessen, wenn neben Terroristen auch Zivilisten an Bord sind, um ein grösseren Massenmord zu verhindern?
Beide Handlungs-Tatbestände, Folter und das Abschiessen eines Flugzeuges mit auch Zivilisten, sind zu Recht vom Verfassungsgericht verboten worden - eben weil damit keinerlei Gerechtigkeit auch den Opfern gegenüber gegeben ist.
Bei der Frage, wie mit Straftätern umzugehen ist, muss Gerechtigkeit vor Rache stehen - und Therapie vor Angst.
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Das schockiert mich auch immer wieder..
Ich meine,wer trägt schon einen "dauerschaden" davon,wenn einem etwas geklat worden ist? kaum jemand..
aber wenn man am eigenen körper erlebt hat,dass jemand einen "angefasst" hat,das ist doch viel schlimmer..
das kann ich auch nicht verstehen..
können wir als "normale" menschen nicht etwas dagegen tun?
Liebe grüße
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