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Hallo Dio,
grundsätzlich gilt das man ungetauft nicht in die Kirche aufgenommen wird, somit dann auch nicht die Möglichkeit zur 'kirchlichen' Heirat hat. Standesamtlich spricht da glaube ich nichts gegen; wenn aber der Wunsch nach einer 'weissen' Hochzeit da ist, 'musst' Du getauft sein um auch dort 'mit Gottes Segen' geehelicht zu werden.
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