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Religionen in Zahlen
Viele Menschen haben das Bedürfnis, zu erfahren, wie viele "Gläubige" sich zu einer Religion bekennen. Obwohl immer wieder Statistiken auftauchen, ist die Quellenlage zumeist fraglich. Auch gibt es Religionen wie das Christentum oder den Buddhismus nicht (man vergleiche das "Christentum" in Südamerika und Skandinavien). Daher sollte stets beachtet werden, dass solche Statistiken im besten Falle nur etwas über die Anzahl der Mitglieder einer Religionsgemeinschaft (ähnlich einer Vereinsmitgliedschaft) und über die Ideologie der Statistikveröffentlicher aussagen. Darüber hinaus gibt es sehr unterschiedliche Ausprägungen der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Beispielsweise werden zum Judentum häufig auch diejenigen gerechnet, die sich als Atheisten bezeichnen, zum Christentum in Deutschland alle Kirchensteuerzahler, auch wenn sie nicht gläubig sind.
Statistik A - Religionen der Welt - Zugehörige (Quelle: adherents.com)
Judentum (14 Millionen)
Christentum (2,1 Milliarden)
Islam (1,3 Milliarden)
Atheismus, Nichtreligiöse (1,1 Milliarden)
Hinduismus (900 Millionen)
Traditionelle Chinesische Religionen (394 Millionen)
Buddhismus (376 Millionen)
Nichtafrikanische Indigene Religionen (300 Millionen)
Traditionell Afrikanische Religionen (100 Millionen)
Sikhismus (23 Millionen)
Spiritismus (15 Millionen)
Baha'i (7 Millionen)
Jainismus (4,2 Millionen)
Statistik B - Religionen der Welt - Zugehörige (Quelle: David B. Barrett)
Judentum (15 Millionen)
Islam (1,313 Milliarden)
Katholische Kirche (1,119 Milliarden)
Orthodoxe Kirche (220 Millionen)
Anglikanische Kirche (80 Millionen)
Protestantische Kirchen (376 Millionen)
Unabhängige Christliche Kirchen (427 Millionen)
Hinduismus (870 Millionen)
Buddhismus (379 Millionen)
Nichtreligiös (769 Millionen)
Traditionelle Chinesische Religionen (405 Millionen)
Ethnoreligionen (256 Millionen)
Atheismus (152 Millionen)
Afrikanische Religion (100 Millionen!)
Neue Religionen (108 Millionen)
Sikhismus (25 Millionen)
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Religion und Ethik
Bibel aus dem 16. Jhd. - viele Religionen kennen Heilige Schriften, in welchen ethisches Verhalten festgelegt und über die Schrift weitergegeben wird.Die meisten alten Religionen hatten zugleich den Anspruch menschliches Zusammenleben durch Gesetze zu regeln (10 Gebote). Die meisten Religionen der Gegenwart haben ein ethisches Wertesystem, dessen Einhaltung sie fordern. Dieses System umfasst Vorstellungen darüber, was richtig und falsch und was gut und böse ist, wie ein Angehöriger der jeweiligen Religion zu handeln und teilweise zu denken hat. Immer also findet sich eine zugrundeliegende Auffassung über die Welt, die Natur und die Stellung des Menschen dazu darin. Obgleich sich diese Vorstellungen historisch wandeln, stehen hinter solchen religiösen Pflichten in fast allen Religionen ähnliche moralische Prinzipien. Diese sollen das konfliktarme Miteinander der Mitglieder der Religionsgemeinschaft regeln, sollen Gesellschaft und zum Teil Politik positiv beeinflussen und die Menschen individuell dem jeweiligen religiösem Ziel näher bringen. Zum Teil bieten sie für den Einzelnen einen moralischen Rahmen, der ihn psychisch und physisch stabilisieren kann.
In einigen Religionen sollen diese moralischen Gesetze der jeweiligen Überlieferung nach direkt dem Religionsstifter von der entsprechenden Gottheit überbracht worden sein und somit höchste Autorität besitzen. Nach dieser Vorstellung müssen sich auch weltliche Herrscher diesen ethischen Anforderungen beugen. Gehorsam wird teilweise unter Androhung von diesseitigen oder jenseitigen Strafen gefordert oder als einziger Weg zum Heil dargestellt.
Häufig existieren noch weitere Regeln, die nicht direkt vom Stifter der Religion stammen, sondern aus den heiligen Schriften und anderen Tradierungen der jeweiligen Religion abgeleitet werden (z. B. Talmud, Sunna). Einige dieser Normen verloren im Laufe der historischen Entwicklung für viele Gläubige ihren Sinn und wurden in einigen Fällen den sehr unterschiedlichen Wertesystemen der entsprechenden Zeit angepasst.
Ethik im Judentum und Christentum
Die gelebte Ethik von Judentum und Christentum unterscheidet sich unter anderem dadurch, ob die jeweilige Religion mit einem weiten individuellem Denk- und Handlungsspielraum, traditionell oder fundamentalistisch ausgelegt wird. Auch innerhalb der einzelnen Religionen gibt es häufig unterschiedliche Schulen, welche die jeweilige Morallehre verschieden auslegen und anwenden. So gab es z. B. im Christentum Strömungen, die das Alte Testament aufgrund der darin sehr gewalttätig wirkenden Gottheit "verbannen" wollten.
Judentum und Christentum verbindet in ihren ethischen Systemen beispielsweise der Gedanke an eine Endzeit. Dieses lineare Verständnis von Zeit bedeutet, dass die Gläubigen im Diesseits nach den von ihrer Gottheit geforderten Regeln leben, um den Lohn dafür in einer späteren Zeit zu erhalten; obgleich die Gottheit auch im Diesseits schon wirken kann. Allerdings wird im Protestantismus ebenso oftmals die göttliche Gnade für ausschlaggebend gehalten, auch teilweise unabhängig von der Befolgung moralischer Postulate. Das Judentum ist weniger jenseitsbezogen jedoch gebotreicher als das Christentum, was sich u. a. im hebräischen Wort für Religion, nämlich Torah (Gesetz), widerspiegelt. Ähnlich wie im Hinduismus gibt es genaue Anweisungen, wie die Handlungsweisen des Mitglieds in der Gruppe sein sollen. In den christlichen Religionen sind durch die Relativierungen ihres Stifters und die neuplatonischen Einflüsse weit weniger Richtlinien vorgegeben - beispielsweise die Zehn Gebote.
Ethik im Islam
Die Ethik im Islam ist ähnlich wie im Judentum sehr stark an Gebote für einzelne Situationen gebunden. Der Koran gibt genaue Anweisungen für die Handlungen des Einzelnen in der Gruppe. Wichtig für den Islam ist eine kollektive Verantwortung für Gut und Böse. Dies wird beispielsweise in der Anweisung al-amr bil ma'ruf wa n-nahi an al-munkar (das Gute befehlen und das Schlechte verbieten) deutlich. In Folge besteht die Gefahr einer unumschränkten Befehlsgewalt der Gemeinschaft (siehe auch Hisba). Der Islam geht in seinen Hauptrichtungen Sunna und Schia von der Prädestination (Vorherbestimmung) aus, die dem Individuum nur begrentzten Handlungsspielraum zugesteht.
Ethik bei den "östlichen Religionen"
Religionen wie der Buddhismus, der Hinduismus oder auch der Daoismus stellen ebenso ethische Anforderungen, wie unter anderem die Überwindung von Hass, Habgier, Lüge sowie besonders Gewaltlosigkeit. Dabei werden die Regeln an einer angenommen kosmischen Gesetzmäßigkeit bzw. einem Weltprinzip ausgerichtet (z. B. Dharma im Hinduismus und im Buddismus, Dao im Daoismus). Dieses kosmische Weltprinzip beinhaltet ethische Vorgaben für jedes Individuum. Von den Anhängern wird erwartet, die Gesetzmäßigkeiten des Daseins zu erkennen und entsprechend zu handeln. So existieren z. B. Tötungsverbote, die sich teilweise auch auf Tiere beziehen.
Abweichendes Verhalten wird in solchen Religionen weniger von der Religionsgemeinschaft sanktioniert, sondern soll vor allem negative Konsequenzen für das Individuum z. B. in einer der nächsten Existenzen nach sich ziehen (im Hinduismus, Buddhismus, Jainismus innerhalb der Vorstellung von Karma und Wiedergeburt, Samsara); im Daoismus und chinesischen Buddhismus äußern sich diese Konsequenzen z. B. innerhalb der daoistischen bzw. buddhistischen "Hölle", wo grausame Strafen auf Missetäter warten. Die populäre Annahme, dass "östliche Religionen" bedingt durch deren Ethik weniger zu Gewalt neigen, kann wissenschaftlich nicht bestätigt werden, da Gewalt eher von den jeweiligen Machthabern, als von den religiösen Autoritäten selbst ausgeht. Aber, religiös motivierte Gewalt, wie wir sie aus der Kreuzzugs-, Conquista-, Missionierungs-Historie im christlichen Kulturkreis oder auch im Rahmen der islamischen Expansion kennen, tritt im Kulturkreis östlicher Religionen deutlich seltener auf.
Ethik bei indigenen Kulturen
Indigene Kulturen, die oftmals auch mit den problematischen Begriffen "Naturvölker" oder "Stammeskulturen" bezeichnet werden, weisen häufig Moralsysteme auf, welche die Gemeinschaft schützen sollen. Da nur durch ein funktionierendes Sozialbewusstsein das Überleben der Gruppe gesichert werden kann, steht ein prosoziales Verhalten im Mittelpunkt der mündlich weitergegebenen Verhaltensweisen. Diese "Naturreligionen" beinhalten weiterhin Rituale zur Beeinflussung ihrer Götter bzw. Naturgewalten.
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Religion nach der Aufklärung
Die Aufklärung bringt einen Wandel des Religionsverständnisses: Verstand man in den vormodernen Gesellschaften unter Religion die öffentliche Verehrung der Götter (lat. religio), so verschiebt sich die Religion jetzt ins Private. Sie wird zur Religiosität, zur inneren Haltung des frommen Individuums. Als Vordenker dieser Haltung gilt der Theologe Schleiermacher, der in seinem Buch Über die Religion (1799) schrieb: "Religion ist nicht Metaphysik und Moral, sondern Anschauen und Gefühl".
Dementsprechend ist seitdem - im Gegensatz zu den vorzeitlichen und vormodernen christlichen Gesellschaften, in denen alle Bereiche menschlichen Lebens unter der Autorität der Religion standen - eine Tendenz bemerkbar, die zunehmend Bereiche der Gesellschaft aus dem Herrschaftsbereich der Religion ausgliedert. Beispielsweise beanspruchen die Natur- und Geisteswissenschaften verbunden mit der Idee eines natürlichen Grundrechts Autorität in Fragen zu Evolution oder Ethik/ Recht - Bereiche, die zuvor der Religion unterstanden. Diese Entwicklung wird als Säkularisierung bezeichnet. Erklärungsversuche für dieses Phänomen beziehen sich oft auf die Industrielle Revolution, die allmähliche Überwindung des Ständestaates und den damit verbundenen ökonomischen, sozialen, kulturellen und rechtlichen Wandel.
In Europa verlor das Christentum im späten 19. Jahrhundert und im gesamten 20. Jahrhundert hinsichtlich seiner Reputation, seines gesellschaftlichen und politischen Einflusses und seiner Verbreitung an Bedeutung. Einige traditionell christliche westliche Länder verzeichnen sinkenden Klerikernachwuchs, Verkleinerung der Klöster und ein Anwachsen von Kirchenaustritten oder andere Formen von Distanzierung. In den meisten europäischen Staaten gehörten im Jahr 2005 mehr als 50 % der Einwohner einer christlichen Kirche an.
Besonders im Gebiet der ehemaligen DDR, deren Regierung die Verbreitung einer atheistischen Weltanschauung förderte und in Frankreich, wo Napoleon die Schließung und Enteignung von Klöstern anordnete und Anfang des 20. Jahrhunderts eine strikte Trennung von Kirche und Staat durchgesetzt wurde, ging der gesellschaftliche Einfluss der Kirchen zurück. Studien im Vereinigten Königreich belegen rückläufige Besucherzahlen in Kirchen, Synagogen und anderen religiösen Einrichtungen, obwohl die Kirchen hier Umfragen zufolge weiterhin zu den reputierten öffentlichen Einrichtungen zählen. In Polen, Irland, Spanien und Italien gilt die katholische Kirche, der jeweils mehr als 80 % der Bewohner angehören, als einflussreich.
In den meisten europäischen Ländern wurde früher oder später das Recht auf Religionsfreiheit gesetzlich verankert. Davor waren auch nichtreligiöse Menschen in aller Regel in religiöse Organisationen eingebunden, da eine demonstrative Abwendung von der Religion zu Diskriminierungen führen konnte. Diese Gruppe sieht derzeit weniger Gründe, sich einer Religionsgemeinschaft anzuschließen. Während des Kommunismus konnte in einigen Ostblockstaaten eine religiöse Orientierung zu formellen und informellen Benachteiligungen führen. In vielen europäischen Ländern ist es nach wie vor üblich, zumindest formell, einer Religion anzugehören.
Parallel zur Säkularisierung kam es sowohl im protestantischen als auch im katholischen Raum zu einer vertieften und bewussteren Teilnahme am kirchlichen Leben von Seiten einer Minderheit von engagierten und häufig kritischen Laien. Auch junge Menschen wenden sich im Zuge ihrer Sinnsuche seit Ende des vorigen Jahrtausends häufiger wieder der Religion zu.
Im Gegenzug zur Säkularisierung in Europa gewinnt die Religion in der übrigen Welt partiell an Einfluss. In den USA und Lateinamerika beispielsweise zeigen empirische Studien , dass die Religion nach wie vor ein wichtiger Faktor ist. In Afrika südlich der Sahara wuchs das Christentum im 20. Jahrhundert von 8 auf 335 Millionen Gläubige. In der oft konservativen arabischen Welt ist der Islam nach wie vor das prägende Element der Gesellschaft. Auch in China zählen, trotz jahrelangem staatlich verordnetem Atheismus, die Weltreligionen wieder circa 100 Millionen Anhänger.
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Positive und negative Wirkungen von Religion
Oft wird der Streit zwischen Befürwortern und Gegnern einer Religion in Form einer Schaden-Nutzen-Analyse ausgetragen. Allerdings sagt das wenig über den Wahrheitswert von religiösen Botschaften aus. Dies sollte im Folgenden bedacht werden.
Positive Wirkungen
Dass viele Menschen trotz Aufklärung und moderner Religionskritik an ihrem Glauben festhalten, hat mit positiven Erfahrungen zu tun, die sie mit ihrer Religion verbinden.
Religionen postulieren eine Realität jenseits des physisch Wahrnehmbaren sowie oft ein Leben nach dem Tod. Sie ermöglichen so eine Sinngebung, die als fundierter empfunden wird als eine Sinngebung, die durch die als unbefriedigend erlebte Welt und die eigene Sterblichkeit limitiert ist. Sie bieten ihren Anhängern häufig stabile soziale Strukturen. Fast alle Religionen setzen einen, oft rigorosen, ethischen Standard. Manche Menschen befürchten, ohne solches religiöses Fundament würden ethische Standards in der Praxis stark reduziert ("Ohne Gott ist alles erlaubt."). Diese moralischen Postulate sind wichtig, um die Gesellschaft und den einzelnen selbst vor destruktiven Exzessen zu schützen.
Religiöse Aktivitäten, wie Gebet oder Meditation oder auch die Sinneseindrücke und Symbolik von religiösen Zeremonien, führen bei manchen Menschen zu spirituellen Empfindungen. Religiöse Gemeinschaften können ihren Mitgliedern Inspiration für Mitgefühl, praktische Nächstenliebe und moralische Selbsteinschränkung bieten.
Alle Weltreligionen und darüber hinaus die meisten kleineren Religionen, fordern Barmherzigkeit von ihren Mitgliedern, das heißt, sie sollen sich fürsorglich um andere Menschen kümmern. Hierbei ist es weitgehend unerheblich, ob diese der eigenen Religionsgemeinschaft angehören oder nicht. So ist im Islam z.B. vorgeschrieben, dass jeder einen festen Anteil seines Einkommens für soziale Zwecke spenden soll. Besondere Hilfe und Fürsorge wird den Mitgliedern der eigenen Religionsgemeinschaft zuteil. Ein besonderer Aspekt der Religion ist der Frieden stiftende, welche besonders im Gebot der, in einigen Religionen postulierten, Feindesliebe Ausdruck findet. Alle diese Werte und Haltungen werden in unterschiedlicher Weise auch in nicht religiös orientierten Gruppierungen vertreten.
Es lässt sich beobachten, dass beispielsweise das Christentum in der Vergangenheit für die Gründung vieler großer Universitäten und Schulen, den Aufbau von Hospitälern, den Vorläufern der heutigen Krankenhäuser, das Verteilen von Nahrungsmitteln und die Schaffung von Waisenhäusern verantwortlich war. Andere Religionen und weltliche Organisationen haben im Rahmen ihrer Kulturen und im Verhältnis zu ihrer Größe und ihrem Reichtum vergleichbare Leistungen vorzuweisen.
Forschungen von Abraham Maslow nach dem Zweiten Weltkrieg zeigten, dass die Überlebenden des Holocaust oft diejenigen mit starken religiösen Überzeugungen (nicht notwendigerweise Tempelbesuch etc.) waren. Die humanistische Psychologie untersuchte, ob eine religiöse oder spirituelle Persönlichkeitsprägung mit längerer Lebensdauer und besserer Gesundheit verknüpft ist. Viele Menschen brauchen möglicherweise insbesondere religiöse Bindungen, weil diese verschiedene emotionale Bedürfnisse, wie das Bedürfnis, geliebt zu werden, das Bedürfnis, zu einer gleichförmigen Gruppe zu gehören, das Bedürfnis nach verständlichen Erklärungen oder das Bedürfnis nach Gerechtigkeit befriedigen.
Maslows Ergebnisse haben sich in anderen Zusammenhängen nicht als wiederholbar erwiesen. Die These einer Korrelation zwischen Religion und Gesundheit bzw. Lebensdauer eines Individuums ist daher wissenschaftlich umstritten. Der besondere Umstand, dass Maslow ausschließlich Überlebende des Holocaust befragt hatte, und dass Religion das primäre Auswahlkriterium für die Forschungssubjekte war, könnte zu einer Verzerrung der Ergebnisse geführt haben.
Religion kann auch, soweit sie moralische Leistungen - gute Taten - fordert, neben Hilfe im Einzelfall, begrenzte oder umfassende Reformen und Verbesserungen des rechtlichen oder wirtschaftlichen Systems einer Gesellschaft motivieren.
Negative Wirkungen
Die stärkste Form negativer Wirkung stellen Kriege und andere Gewalttaten dar, die mit religiösen Auffassungen begründet werden. Dies werten Gläubige zumeist als Missbrauch ihrer Religion, während Religionskritiker von einer allen Religionen immanenten Tendenz zu "Fanatismus und Grausamkeit" ausgehen.
Im Westen beispielsweise wurde der römisch-katholischen Kirche die Inquisition vorgeworfen. Andere Verbrechen im Namen der Religion vor christlichem Hintergrund sind beispielsweise Kreuzzüge, Hexenverfolgung, Judenverfolgung, Gewalttätige Formen der Missionierung sowie teilweise die Unterstützung von an sich atheistischen Diktaturen und die ambivalente Rolle der Kirchen im Nationalsozialismus. Der Kirchen- und Religionskritiker Karlheinz Deschner hat in seinem auf zehn Bände angelegten Werk Kriminalgeschichte des Christentums eine Fülle historischen Materials zu diesem Thema ausgewertet, kommentiert und für den Laien verständlich aufbereitet.
Einige Religionen führen nahezu zu einer Entmenschlichung von bestimmten Volksgruppen. Beispiele hierfür sind Frauen im Islam, und Homosexualität in vielen westlichen Religionen. Teilweise geht dies soweit, dass Gebote/Gesetze auf diese Gruppen keine Anwendung finden, oder speziell gerade für diese Gruppen gelten.
In den meisten demokratisch regierten Ländern werden Religionen von der Politik mehr oder weniger getrennt. Wenn man die Auswirkungen einer Säkularisierung im direkten Vergleich mit einem religiös gebundenen System wissenschaftlich, d. h. empirisch, untersucht, werden die Vor- und Nachteile beider Ansätze deutlich. Hierbei wird das oben behandelte Problem der Definition eine Rolle spielen: denn nicht alles, was unter dem Terminus "Religion" subsummiert wird, hat die gleichen Konsequenzen, wenn politische Macht ausgeübt wird. (vgl. hierzu die Untersuchungen Max Webers zu der unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung in protestantischen und katholischen Ländern).
Wo religiöse Kräfte zu viel Einfluss auf nationale und supranationale politische Strukturen haben, prägen sie entweder die Gewalt der jeweiligen Regierung oder werden von ihr geprägt. Die beiden Fälle lassen sich nicht immer deutlich unterscheiden:
Seit der islamistischen Revolution von 1979 wurden in Iran tausende von Menschen wegen sogenannter Verbrechen gegen die Religion inhaftiert, gefoltert und oft sogar ermordet. Frauen werden systematisch benachteiligt und schon wegen einer Nichteinhaltung von Bekleidungsvorschriften bestraft. Wegen sogenannter moralischer Verfehlungen können sie legal öffentlich gesteinigt werden. Homosexualität gilt als Verbrechen. Religiöse Minderheiten wie die Baha'i und politische Dissidenten werden strafrechtlich und von den sogenannten Religionswächtern verfolgt.
Im christlichen Namibia kam es in den 1990er Jahren zu Gewalttätigkeiten gegenüber Homosexuellen, die von religiösen Autoritäten aber teilweise auch von der Regierung für eine langdauernde Dürre verantwortlich gemacht wurden.
In Indien gibt es von Zeit zu Zeit Ausschreitungen von Hindus vor allem gegenüber Muslimen. Vereinzelt kommt es auch zu Gewalttätigkeiten gegenüber Christen. So verbrannte der Mob in einem hinduistischen Dorf 1999 den christlichen Leiter eines Lepraspitals zusammen mit seinen Söhnen lebendigen Leibes in seinem Auto.
Hinzu kommt, dass religiöse Autoritäten aller Religionen für ihre Gläubigen oft Vorschriften erlassen, die die Privatsphäre reglementieren sollen. Wie in allen Weltanschauungen, so gibt es auch in den Religionen einen sichtbaren Widerspruch zwischen theoretischem Anspruch und praktischer Umsetzung. Während Machtmissbrauch und andere Missstände im Mittelalter und der frühen Neuzeit häufig zu religiösen Erneuerungsbewegungen führten, haben sie gegenwärtig eher eine Abkehr von der Religion zur Folge.
Viele Religionskritiker betrachten religiöse Belehrungen in der frühen Kindheit als Mittel zur Anpassung an veraltete Normen. Erziehung zu religiösem Fanatismus wird von diesen, aber auch von religiös orientierten Menschen, häufig als Gehirnwäsche kritisiert.
Manche stimmen weiter mit der marxistischen Sichtweise überein, wonach "Religion das Opium des Volkes" sei, also zur passiven Hinnahme ökonomischer und sozialer Machtstrukturen beitrage. Die Kritik wirft insbesondere Christen vor, durch die Hoffnung auf ein Jenseits im Diesseits keine gesellschaftlichen Veränderungen mehr hervor zu bringen. In der Tat haben sich kommunistische Staaten anders entwickelt als christliche Staaten. Tatsächlich gab es aber christliche Staaten, die in Erstarrung verharrten, während andere große Reformen erlebten.
Hingegen verlangen manche säkularisierte Formen von Religion so wenig Engagement, dass sie kaum Einfluss auf das Leben ihrer Mitglieder ausüben. Viele davon gehören nur formell einer Religionsgemeinschaft an, was auf ihr Alltagsleben kaum Auswirkungen hat. Nur zu bestimmten Gelegenheiten werden einige religiöse 'Dienstleistungen' in Anspruch genommen.
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Hier noch zwei Zitate zur Etymologie von religio - zu bemerken wäre, dass die o.a. Erklärung von Lactantius nicht richtig ist (was ihm als hervorragendem Lateiner natürlich auch bewusst war) - die Substantivierung von religare wäre nämlich nicht religio, sondern religatio - und eines zum 'Verhältnis von Religion und Glauben' von Wittgenstein.
| Zitat: |
Religion, lat. religio, wahrscheinlich abgeleitet von lat. religere 'wiederholt durchgehen' ['nochmals lesen' - ich deute das eher als 'hinterfragen'], oder von religare 'zurückbinden' [in diesem Fall hieße aber das zugehörige nomen 'religatio']; 'gewissenhaft beachten', urspr. Gewissensscheu; erscheint dt. zuerst 1517 statt des sonst geltenden 'Glaube', 'Bekenntnis', im allg. die => Weltanschauung aus dem => Glauben und die Lebensführung aus dem Verbundenheits-, Abhängigkeits- und Verpflichtungsgefühls gegenüber => Gott, Göttern, Geistern oder anderen geheimnisvollen, haltgebenden oder zu verehrenden obersten Mächten (=> Allmacht) oder auch kosmischen Prinzipien. Als 'natürliche' oder auch 'Vernunft'-R. im Sinne der => Aufklärung und I. Kants (Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft, 1793) bez. man auch eine Glaubenshaltung, die theoretisch nur von der Forderung eines moralischen Pflichtbewußtseins ausgeht (=> Postulat, => kategorischer Imperativ). Im sonstigen Sprachgebrauch versteht man unter R. ('positive' R.) zumeist die Überzeugung einer übernatürlichen => Offenbarung auf der Gefühlsgrundlage gläubiger Gottesfurcht und -liebe; sie äußert sich nicht nur individuell, sondern auch in gemeinschaftlicher kultischer Gottesverehrung.
['Wörterbuch der philosophischen Begriffe' von Kirchner/Michaelis (Wiss. Buchgesellschaft 1998)] |
| Zitat: |
Es kann nicht oft genug wiederholt werden, daß nicht jede Form von Religion notwendigerweise mit religiösen Aussagen verbunden ist. Daß wir kein Kriterium haben, um zwischen wahren und falschen religiösen Aussagen unterscheiden zu können, trifft zu.
Wenn eine Aussage sich überprüfen läßt, wissen wir schon, daß sie keine religiöse Aussage ist. Es trifft aber nicht zu, daß religiöse Aussagen völlig willkürlich sind, weil sie auf je vorfindliche, bestimmte religiöse Bedürfnisse antworten müssen. Diese hängen eng zusammen mit der Lebensform und Lebensgeschichte des jeweiligen Menschen und sind darum verschieden von Kultur zu Kultur, von Epoche zu Epoche, ja selbst zwischen Angehörigen ein und derselben Kulturepoche.
Man muß zwischen zwei grundlegend verschiedenen Arten von Religion unterscheiden. Man könnte die primäre Form die 'Glaubenslose Religion' nennen. Wer auf die glaubenslose Art religiös ist, ist entweder zu religiösen Aussagen noch gar nicht vorgestoßen, oder er hat sie schon wieder abgeworfen. Die glaubenslose Religion kann als solche nur aufrechterhalten werden, wenn die Vernunft das wie mit Gewalt zum Wort Hindrängende gar nicht zum Wort kommen läßt.
Die Handlungen (alle vorprädikativen Reaktionen) des menschlichen Geistes sind das Material, aus welchem die Sprache gefertigt ist. Wenn aber die vorprädikative zum Wort hindrängende Religion zum Wort gelassen wird, dann konstituieren sich religiöse Aussagen, bildet sich ein religiöser Glaube. Ihres prädikativen Überbaues wegen hat die Glaubensreligion die Eigenschaft, viel zu reden und viel von sich reden zu machen. Die glaubenslose Religion hingegen ist sprachlos und wirkt ganz im Stillen, weswegen sie in der Regel als Religion weder erkannt noch anerkannt wird. Legitimitätsprobleme hat nur die Glaubensreligion, und je weniger sie grammatisch aufgeklärt ist, desto virulenter sind diese Probleme.
[Wittgenstein] |
| Zitat: |
religio, onis, f. (*religo, ere, wov. religens), die rücksichtliche Beachtung,
I) im allg., die gewissenhafte Berücksichtigung, die auf einem inneren Gefühle beruhende gewissenhafte Sorgfalt, -Genauigkeit, die Gewissenhaftigkeit, nimia, Cic.: antiqua, Cic.: hac ego religione (gewissenhafte Berücksichtigung jedes einzelnen) non sum ab hoc conatu repulsus, Cic.: nulla in iudiciis severitas, nulla religio... existimantur esse, Cic.: u. so nullus deûm metus, nullum iusiurandum, nulla religio, Gottlosigkeit, Meineidigkeit, Gewissenlosigkeit, Liv. - mit obj. Genet., non nullius officii, privati officii, eines bedeutenden, eines persönlichen Pflichtverhältnisses, Cic. - mit subj. Genet., fides et rel. iudicis, Cic.: testimoniorum rel. et fides, Cic.: fides et religio vitae (gewissenhafter Lebenswandel), Cic.: Atheriensium religioni (gewissenhafte Sorgf.) servire, Cic.: admirari fidem alcis et in consilio dando religionem, Cic.
II) insbes., die rücksichtliche Beachtung des Heiligen,
A) der Gewissenszweifel, Religionszweifel, das Bedenken, die Scheu des Gewissens, cum summa religione, tum summo metu legum et iudiciorum teneri, Cic.: perturbari religione et metu, Cic.: offertur alci religio, Cic.: causa obiectae religionis, Caes.: inicere alci religionem, Cic.: eam religionem animis eximere, Liv.: res in religionem alci venit, Cic.: u. in religionem venit m. folg. Acc. u. Infin., Liv. 22, 33, 7: alci religio incessit m. folg. Acc. u. Infin., Liv.: tanta religio civitatem incessit, ut etc., Liv.: nova nunc religio in te istaec incessit, Ter.: rem religioni habere, Cic.: religio obstitit, ne etc. Liv.: religio est (alci) absol. od. m. Infin., Plaut., Ter. u. Liv.: u. religio est (es ist verboten) mit Acc. u. Infin., equo Dialem flaminem vehi religio est, Fab. Pict. fr. bei Gell. 10, 15, 4: ebenso religioni est (man macht sich ein Gewissen daraus) m. Acc. u. Infin., religioni deinde fuisse, quibus eam opem dei tulissent, (eos) vinciri, Liv. 5, 13, 8: u. religio alci non est, quo minus etc., Cic. Cat. 3, 15: collegium decrevit, non religioni habendum, quin etc., Atei. Capito bei Gell. 4, 6, 10: religio alqm capit, Liv.: alqd trahere od. vertere in religionem, Liv.: religio vetuit, Verg. - im Plur., quas religiones? was für religiöse Bedenken? Cic.: demere animo curas ac religiones, Varro: religionibus atque minis obsistere vatum, Lucr.
B) das religiöse Gefühl, die fromme Scheu, 1) eig.: a) im einzelnen Falle = die Andacht, sacra Cereris summa maiores nostri religione caerimoniaque confici voluerunt, Cic. Balb. 55. - b) als habituelle Eigenschaft, a) im guten Sinne, der fromme Sinn, die Frömmigkeit, Gottesfurcht, der Glaube, die religiöse Denkweise, die religiösen Gefühle od. Gesinnungen, die Religiosität, inclita iustitia religioque ea tempestate Numae Pompilii erat, Liv.: haud liber erat religione animus, Liv.: vir haud intacti religione animi, ein für religiöse Gefühle nicht unempfänglicher Mann, Liv. - im Plur., bald übh. = religiöse Gesinnungen, Religiosität, impurus atque impius hostis omnium religionum, Cic. - bald = die den Glauben, die Konfession ausmachenden relig. Gesinnungen, der Glaube, die Konfession, die Religion, quod ceterae gentes pro religionibus suis bella suscipiunt, istae contra omnium religiones, Cic. - b) im üblen Sinne, die abergläubische Scheu, der Aberglaube, animos multiplex religio et pleraque externa incessit, Liv.: terrebat eos portenti religio, die abergläubische Scheu, die das W. einflößte, Iustin. - Plur., abergläubische Gedanken od. Bedenken, Besorgnisse, pleni religionum animi, Liv.: novas religiones sibi fingere, Caes. - 2) meton., der Gegenstand frommer Scheu, das Heilige, sowohl an sich, als insofern es an anderen Dingen haftet, a) im allg.: a) im guten Sinne: in sacerdotibus tanta offusa oculis animoqae religio, das Heilige, Scheu vor den Göttern Gebietende, das in den Personen der Priester seinem Auge und Gemüte so majestätisch entgegentrat, Liv. 2, 40, 3. - b) im üblen Sinne, der Frevel gegen das Heilige, der Religionsfrevel, die Religionsverletzung, die begangene Sünde, der Fluch, rel. Clodiana, der von Klodius begangene R., Cic.: rel. inexpiabilis, Cic.: contactus religione dies Alliensis, auf dem ein Fluch ruht, Liv.: de religione queri, Cic.: templum religione liberare, Liv.: expiare religionem aedium suarum, Cic. - b) insbes.: a) aktiv, die religiöse, heilige Verpflichtung, das religiöse Band, der Gewissenszwang, nisi religione sacerdotii attineretur, durch die h. V. seiner Priesterwürde, Tac.: tanta religione obstricta tota provincia est, ut etc., Cic.: nullam scelere religionem exsolvi, Liv.: ut religione obstrictos haberent multitudinis animos, Liv. - u. so des Eides, rel. iurisiurandi, Caes. u. Cic.: dah. prägn. = die Eidesverpflichtung, der verpflichtende Eid (s. Oudend. Caes. b. c. 1, 67, 3), vestra religio, Cic.: timori magis quam religioni consulere, Caes. - b) neutral, der Charakter der Heiligkeit, den etwas hat, die Heiligkeit, einer Pers., deorum religio et sanctimonia, Cic.: magistratus religione inviolati, Cic.: magnam possidet religionem paternus maternusque sanguis, Cic. - eines Ortes, rel. fani, sacrarii, Cic.: templorum, Tac. - eines Verhältnisses, rel. sortis, Cic.: si nullam religionem sors habebit, Cic.: obstringere periurio sacramenti religionem, auf die H. des Soldateneides einen Meineid laden, Liv.
C) die religiöse Verehrung, die Gottesverehrung, der Kultus, die äußere Religion, 1) eig.: religio id est cultus deorum, Cic.: sua cuique civitati religio est, Cic. - rel. Cereris, Cic.: deorum immortalium, Cic.: Iuppiter sollicitatus prava religione, durch solche verkehrte Zeremonien beunruhigt und gestört, gereizt od. versucht, Liv.: rel. Christiana, Eutr. u. Augustin. - im engeren Sinne = religiöser Brauch, obrui tales religio est, Plin. - Plur. religiones, religiöse (heilige) Handlungen, -Obliegenheiten, -Gebräuche (Zeremonien), und als Inbegriff dieser = die Gottesverehrung, die Religion, der Kultus, diligentissimus religionum cultor, Liv.: institutor ineptiarum religionum, Lact.: interpres religionum, Cic.: religiones nocturnae, nächtlicher Kultus, Nachtfeier (des Priapus), Petron.: religiones interpretari, Auskunft geben über usw., Cic. u. Caes.: de religionibus senatum consulere, Liv.: religiones instituere (einführen), Liv.: neglegere religiones aut prave colere, Liv.: religiones colere pie magis quam magnifice, Liv.: qui sunt sancti (fromm), qui religionum colentes (Verehrer der Religion), Cic.: conficere religiones, die heiligen Handlungen ausrichten (vollziehen), Cic.: sollemnes religiones od. omnes religiones expiare, die Vorgänge gegen die Religion sühnen, Cic. - 2) meton.: a) der Gegenstand frommer Verehrung, das Heiligtum, quae religio aut quae machina belli? v. trojan. Pferd, Verg.: rel. domestica, v. einer Bildsäule, Cic.: religiones ipsae... commovisse se videntur, Cic. - dah. die heilige Wohnung der Götter ad deorum religionem demigrare, Cic. Rab. perd. 30: omnes ad suas religiones (Tempel) convolaverunt, Capit. Maxim. 25, 5. - b) Plur. religiones, Götterzeichen, auspiciis et religionibus inductus, Auct. b. Alex. 74, 3. - Bei Dichtern die erste Silbe wegen des Metrums lang, dah. relligio geschrieben, s. Kühner Ausführl. Gramm. der lat. Sprache2 1, 938, 6.
[Lateinisch-deutsches Handwörterbuch: religio, S. 1 ff.Digitale Bibliothek Band 69: Georges: Lateinisch-Deutsch / Deutsch-Lateinisch, S. 47934 (vgl. Georges-LDHW Bd. 2, S. 2293 ff.)] |
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